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JUSTIZ

Madrid klagt gegen Handelsgesetz

„Attentat auf Wirtschaft der Balearen und deren Autonomie”

Im Streit um das balearische Handelsgesetz hat die spanische Zentralregierung vergangene Woche vor dem Verfassungsgericht geklagt. Madrid sieht durch das Gesetzeswerk seine Kompetenzen verletzt und fordert zusätzlich dessen Aussetzung bis zum Urteil. Das Handelsgesetz ist nach dem Inselräte-Gesetz, der Anhebung der Pensionen sowie der Ecotasa bereits das vierte Regelwerk des „Fortschrittspaktes”, gegen das die Zentralregierung das Verfassungsgericht angerufen hat.

Der Vize-Regierungschef und Wirtschaftsminister auf den Balearen, Pere Sampol (PSM), bezeichnete die Klage als „Attentat auf die Wirtschaft der Balearen und deren Autonomie”. Das Handelsgesetz war am 5. Juni vom Balearenparlament gegen die Stimmen der PP-Opposition in Kraft gesetzt worden. Mit dem Regelwerk sollen vor allem die kleinen Ladenbesitzer vor den großen Kaufhausketten geschützt werden. Auf den Balearen dürfen die Läden beispielsweise nur 72 Stunden pro Woche geöffnet haben. Auf dem Festland sind 90 Wochenstunden erlaubt. Für Supermärkte schreibt das Gesetz Obergrenzen vor.

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