Das zweijährige Kind, das vergangene Woche irrtümlich mit „flüssigem Ecstasy” vergiftet wurde, ist nach Angaben der Mutter wohlauf. Die Frau, die als Putzfrau tätig ist, hatte das Kind mit zur Arbeit genommen. Als die Kleine Durst hatte, gab sie ihr von einer Wasserflasche zu trinken, die sich im Kühlschrank einer Wohnung im Viertel El Terreno in Palma befand.
Der Besitzer der Wohnung, der eine After-Hour-Bar betreibt, sowie ein Diskjockey wurden festgenommen und gegen Kaution wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Männer betonen, die Flüssigkeit (in der Flasche befanden sich etwa 20 Zentiliter) sei für den privaten Gebrauch bestimmt gewesen. Auf der Flasche seien zwei Hinweise „Nicht trinken” angebracht gewesen.
Bei „flüssigem Ecstasy” handelt es sich um Gamma-Hydroxybuttersäure (Ghb). Ghb wird seit den 60er Jahren synthetisch hergestellt. Es diente als Narkosemittel und wurde in Bodybuilderkreisen als verbotenes Dopingmittel eingesetzt. Seit den 90ern wird es als Partydroge benutzt. In Deutschland fällt es seit dem 1. März 2002 unter das Betäubungsmittelgesetz.