Die Gemeinde Artà hat Boris Becker am Mittwoch darüber informiert, dass er eine zehntägige „Gnadenfrist” hat, den Bauausführungsantrag für den Teilabriss seiner zu groß geratenen Finca Son Coll einzureichen. Nach der Genehmigung des Bauplans am 10. Juni 2002 läuft die Frist für die Einreichung des Projektantrages nach sechs Monaten aus.
Wie MM aus gewöhnlich gut informierten Kreisen erfuhr, liegen die fertigen Pläne bereit und sollen spätestens am Mittwoch eingereicht werden. Der Grund für die Verzögerung liegt auf der Hand: Becker liegt im Rechtsstreit mit Firmen, die an seiner Finca Arbeiten ausgeführt haben, seiner Meinung nach aber nicht vertragsgemäß. Um dies vor Gericht beweisen zu können, wäre es vorteilhaft, die Beweise nicht zu zerstören, also die Finca im jetztigen Zustand zu belassen.
Sollte der Antrag auf Ausführung der Abrissarbeiten nicht innerhalb der verlängerten Frist eingehen, kann die Gemeinde die Baugenehmigung als erloschen betrachten. Danach hat sie das Recht, die dann als illegal zu betrachtenden Gebäude abzureißen und die Kosten dem Ex-Profi in Rechnung zu stellen.