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RESIDENCIA

Bald keine Residencia mehr? Jein

Kabinett besiegelte am 14. Februar das Ende der Aufenthaltsgenehmigung

Es liest sich so schön: „Die Regierung schafft die Residencia-Pflicht für EU-Bürger ab.” Ebenfalls in den Genuss des am 14. Februar vom spanischen Kabinett verabschiedeten Gesetzes kommen die Bürger Norwegens, Islands, Liechtensteins und die Schweizer Eidgenossen. Fortan müsse der EU-Bürger nur seinen Reisepass bei sich haben (als in Deutschland Abgemeldeter besteht kein Anspruch mehr auf einen Personalausweis), der für sämtliche Rechtsgeschäfte wie Hauskauf ausreiche. Betroffen von der Regelung seien Arbeitnehmer, Selbstständige und Studenten. Rentner müssen demnach weiter so manchen Vormittag in der Schlange vor der Delegación de Gobierno in Palma verbringen.

Bei der Deutschen Botschaft in Madrid gibt man sich verhalten optimistisch. „Vielleicht gilt die neue Regelung bereits, vielleicht tritt sie auch erst in ein paar Monaten in Kraft”, sagt Rechtsexperte Klaus Burmann. Das Einzige, was derzeit festzustehen scheint, ist die nachteilige Regelung für Rentner und all jene Personen, die kein eigenes Einkommen nachweisen können. Allerdings warte man noch auf die genauen „Ausführungsvorschriften, die klären sollen, wie unter den Personengruppen unterschieden werden soll”. Auch sei noch nicht ganz klar, wie letztendlich kontrolliert werde. „Wir fischen da noch im Trüben.” Wie immer es auch kommen mag, Burmann rechnet damit, dass in den ersten Monaten noch viele Fragen auftauchen werden. Allerdings: „In einem Jahr dürfte das Thema erledigt sein.” Ein simpler Eintrag ins Gemeinderegister (Padrón) dürfte für Residenten dann genügen.

Das neue Gesetz geht auf eine Absichtserklärung vom Sommer 2000 zurück, in der sich Spanien, Frankreich, Italien und Deutschland auf die Beseitigung der Aufenthaltgenehmigung einigten. Bislang musste jeder, der sich länger als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhält, eine solche Residencia beantragen.

Übrigens: „Der Wegfall der Residencia-Pflicht hat nichts mit der Steuernummer NIE zu tun”, sagt der Vizekonsul des Konsulats in Palma, Helge Holleck. Diese müsse weiter beantragt werden. Und: Auch Spanier in Deutschland brauchen (noch) eine Aufenthaltsgenehmigung.(rad)

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