Die Besitzer der vier Häuser an der Küste von Deià, die nach einem Beschluss des obersten Gerichts der Balearen abreißen müssen, obwohl sie alle Genehmigungen in der Tasche haben (MM 13/05), wollen sich noch nicht geschlagen geben. Nachdem der normale Rechtsweg ausgeschöpft ist, soll jetzt das spanische Verfassungsgericht angerufen werden – möglicherweise sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
Dass man vors Verfassungsgericht zieht, ist nach Angaben von Rechtsanwalt Jaime Lamas bereits beschlossene Sache. Der Vertreter der vier Eigentümer – drei Deutsche, ein Schwede – will in Madrid vor allem darauf aufmerksam machen, dass das Verfassungsrecht auf Gleichbehandlung verletzt wurde. Es gebe Hunderte von ähnlich gelagerten Fällen auf Mallorca – aber nur diese vier seien herausgepickt worden.
Es werde deshalb auch geprüft, den Fall in Straßburg vorzutragen. Jaime Lamas ist nach dem Studium ähnlich gelagerter Urteile zuversichtlich, auch dort Gehör zu finden. Nicht ausgeschlossen sei ferner eine Strafanzeige gegen die Gemeindeverwaltung von Deià. Sie sei es schließlich gewesen, die die Bauten genehmigt und abgenommen habe.
Aber auch außergerichtlich will der Anwalt tätig werden. Es würden Gespräche auf politischer Ebene geführt; ferner wolle man eine Studie über die Auswirkungen des geforderten Abrisses erstellen. Für Jaime Lamas steht außer Zweifel, dass die Beseitigung der Häuser ökologisch bedenklicher wäre als deren Erhalt. Und dann die Kosten: Nach einer ersten, groben Berechnung des kämpferisch eingestellten Anwalts wird der Abriss – inklusive Wiederherrichtung der Landschaft und Entschädigungszahlungen für die Besitzer – 18 bis 20 Millionen Euro verschlingen.
Das Urteil gegen die vier Bauten ging auf eine Klage des Naturschutzbundes GOB zurück. Das Gericht in Palma sah es nach fast 20jährigen Auseinandersetzungen als erwiesen an, dass die Genehmigung für die Häuser nie hätte erteilt werden dürfen.