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Oberste Richter stärken Schutz für Prominente

Verfassungsgericht nimmt Fotografen-Beschwerde nicht an: Verbreitung von Luftaufnahmen plus Anfahrtskizze verboten

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Peter Sylent ist „not amused”. Der Hamburger Fotograf, der sein Geld zu einem Teil damit verdient, Bilder von Promi-Domizilen – gerade auch auf Mallorca – vom Hubschrauber aus zu schießen, scheiterte vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Verfassungsbeschwerde.

Seine Luftaufnahmen waren gemeinsam mit einer Wegbeschreibung zum Anwesens von Regina Ziegler auf Mallorca verbreitet worden, woraufhin die Film– und Fernsehproduzentin vor Berliner Gerichten erfolgreich auf Unterlassung klagte.

Im Dezember 2003 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil gefällt, das zwar Luftaufnahmen von Häusern gestattet, nicht aber Wegbeschreibungen, da durch „die Aufhebung der Anonymität der Anwesen einem großen Publikum Einblick in private Lebensbereiche” gewährt werde, wie es offiziell in der BGH-Begründung hieß (VI ZR 373 /02 und 404 / 02).

Fotograf Peter Sylent sah daraufhin die „Belange der Unterhaltungsindustrie” untergraben und das Urteil als „Zensur” an. Das Bundesverfassungsgericht jedoch nahm seine Verfassungsbeschwerde erst gar nicht zur Entscheidung an: Die Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht einerseits und Pressefreiheit andererseits sei rechtens gewesen – vor allem auch deshalb, weil das Ehepaar Ziegler sein Grundstück erkennbar gegen Einblicke von außen habe schützen wollen.

Der Rechtsstreit entbrannte schon 1999, als Luftaufnahmen prominenter Mallorca-Domizile in Kombination mit Namen und Wegbeschreibung – unter dem Namen „Star Guide Mallorca” – in der Zeitschrift „TV Movie” abgedruckt wurden. Damals erwirkte Regina Ziegler gemeinsam mit den Moderatorinnen Sabine Christiansen, Ulla Kock am Brink und Alida Gundlach, die ebenfalls betroffen waren, eine einstweilige Verfügung.

Obwohl der BGH in Sachen Luftbilder 2003 schließlich zugunsten Peter Sylent entschied – die Veröffentlichung der Luftbilder der Christansen- und Gundlach-Fincas, die Sylent ebenfalls an „TV Movie” verkauft hatte, wurde als rechtens angesehen –, und er dieses Urteil heute auch gegenüber MM als einzig entscheidend sieht, ist sein Ärger unverkennbar: „Bei Dreharbeiten gehen Promis und Presse bei Frau Ziegler ein und aus, und dann zieht sie so vom Leder. Das ist doch irgendwie unsinnig.” Anderseits sei „der jetzige Beschluss auch gar nicht relevant, da es sich um kein Urteil handelt.”

Dass das ganze Thema aufgrund der veröffentlichten Wegbeschreibungen und Ermunterung der Leser, die Promis in ihren Domizilen heimzusuchen, so hochgekocht sei, läge zudem nicht in seinem Verantwortungsbereich: Diese Informationen habe er der Redaktion, an die er seine Fotos verkaufte, ledigich intern zur Verfügung gestellt, um die Ortsangaben verifizieren zu können: „Eine Sache des Vertrauens”.

Regina Ziegler äußerte sich gegenüber MM dagegen befriedigt über den Spruch des Verfassungsgerichts, das dem Schutz der Privatsphäre Vorrang einräume.

Von einer „bedeutsamen Entscheidung” sprach der Berliner Rechtsanwalt Christian Schertz, der Ziegler damals vertreten hatte. Das Bundesverfassungsgericht habe sich mit seinem aktuellen Beschluss in Richtung Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte bewegt, der den Schutz Prominenter vor Paparazzi künftig gestärkt wissen wolle.

P.S. Gern hätte MM auch ein Foto von Sylent auf diese Seite gestellt. Aber eine solche Veröffentlichung lehnte der Fotograf ab.

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