Im Mordprozess Stefanie Rüggeberg schweigt der Angeklagte Torsten T. auch nach 16 Verhandlungstagen beharrlich. Allerdings hat der Richter nun sein am 7. Januar 2005 gegenüber einem versteckten Ermittler abgelegtes Geständnis als gerichtsverwertbar erklärt. Erstmals wurde damit die Version des Angeklagten öffentlich. Allerdings nicht aus Torsten Ts Munde. Der Beamte, dem T. gestanden hatte, sagte aus.
Zunächst, so der Zeuge, habe T., der ausdrücklich keinen Anwalt wünschte, sein Verhältnis zu Stefanie geschildert. T. lebte 2002 als Untermieter von Stefanies Mutter im gleichen Appartement auf Mallorca wie die damals 15jährige Schülerin. Sie habe ihn immer wieder bloßgestellt und sich über seine korpulente Figur lustig gemacht.
Am Tattag habe der Teenager abends auf eine Party gewollt und T. dem Mädchen dafür eine Jeans gebügelt. Aber Stefanie sei mit seiner Arbeit nicht zufrieden gewesen und habe gemäkelt. Während sie sich fertigmachte, habe sie bereits drei Blue Curaçao getrunken und sei angeheitert gewesen.
Dann sei sie zum Kühlschrank gegangen und habe Fischreste vom Vortag gegessen. Offenbar sei ihr daraufhin übel geworden; sie habe sich auf sein Bett übergeben. Er habe die kniende Steffi hochgezogen, und sie habe ihn mit „lass mich los, du dreckiges Schwein” beschimpft. T. habe ausgeholt und Stefanie mit dem Handrücken ins Gesicht geschlagen. Dabei sei sie mit dem Kopf gegen die Türzarge gestoßen und verstorben.
Aus Angst, man würde ihm nicht glauben, habe er den Leichnam dann in einem Gebüsch versteckt.