Abriss oder Aufschub, Vollstreckung oder Aussitzen? Auch knapp zwei Jahre nach dem aufsehenerregenden Urteil des obersten balearischen Gerichtshofes, demzufolge vier Villen in Llucalcari (Deià) abgerissen werden sollen, ist die Abrissbirne noch nicht in Sicht. Die Baugenehmigungen seien illegal erteilt worden, hieß es in der Urteilsbegründung vom April 2005, im Februar 2006 verabschiedete die Gemeinde Deià einen Maßnahmenkatalog zum Abriss.
Die Hausbesitzer sind ratlos – und sitzen auf einem Pulverfass. „Ich fühle mich wie ein Verurteilter in der Todeszelle, der aber weder freigesprochen noch hingerichtet wird”, sagt einer der Hausbesitzer, Fritz Seikowsky. „Die lassen uns hier einfach zappeln, nicht einmal ein faires Enteignungangebot ist in Sicht.” Im Sommer 2006 habe er aufgrund eines offiziellen Tinsa-Gutachtens bei der Gemeinde einen Schadensersatzanspruch von sechs Millionen Euro angemeldet, bisher ohne Reaktion.
„Dies ist ein unglaublicher Fall von Ungleichbehandlung, schließlich gibt es Dokumentationen über Hunderte von Häusern allein im Tramuntanagebirge, die unter den gleichen Bedingungen erbaut wurden wie unsere Häuser hier”, empört sich Seikowsky. Ausgerechnet in Llucalcari solle nun ein Exempel statuiert werden, ausgelöst durch eine Klage des Naturschutzbundes GOB vor 17 Jahren.
Zu Recht wurde damals beklagt, dass illegale Baugenehmigungen für geschützte Terrassenlandschaften erteilt worden waren. Doch für Fritz Seikowsky war dies nicht erkenntlich, da alle erforderlichen Genehmigungen scheinbar korrekt erteilt worden waren. „Ich habe keine Lust, mich zum Showcase politischer Auseinandersetzungen zwischen den Parteien in Deià und Palma machen zu lassen”, erklärt Seikowsky aufgebracht. „Wir Hausbesitzer sind nur Betroffene, nicht Beteiligte in diesem Krieg zwischen Umweltverband und Parteien.”
Die Gemeinde habe zwar Verständnis für seine Situation gezeigt, doch seien ihr angeblich in diesem Falle die Hände gebunden. „Das Urteil hat im Grunde mein Vermögen hier auf der Insel eingefroren, aber ich werde alle Mittel und Wege ausschöpfen, um eine rechtsstaatlich korrekte Abwicklung zu erwirken.”
Unterdessen sind sich die Gemeinde Deià, der Inselrat und die Balearen-Regierung in Palma offensichtlich weiterhin darüber im Unklaren, wer verantwortlich ist für die Ausführung des Abriss-Beschlusses und somit auch für die Kosten und für die Schadensersatzansprüche aufkommen muss. Klar sei nur, dass die Gemeinde nicht alleine handeln könne.
Natürlich müsse das Urteil vollstreckt werden, versichert Deiàs Bürgermeister Jaume Crespí, doch nun müssten erst die Wahlen im Mai abgewartet werden, um zu sehen, wer dann in Palma Ansprechpartner sei.
Die jetzige Regierung habe allerdings auch eine Bereitschaft zu Gesprächen signalisiert, um die Sache voranzutreiben. In den kommenden Wochen werde eine Sitzung im Ministerium für Erziehung und Kultur stattfinden, der Stelle, die Ende der 80er Jahre die Erteilung der Baugenehmigungen autorisierte. Crespí hofft nun auf eine finanzielle Unterstützung von dieser Seite, die Gemeinde Deià sei eindeutig nicht in der Lage, den Abriss zu finanzieren.
Zwar könnte laut Experten der Abriss der Häuser ökologisch weitaus bedenklicher sein als deren Erhalt, dennoch haben die Umweltschützer von GOB nun zum wiederholten Mal das oberste Gericht in Palma aufgefordert, für eine Umsetzung seines Urteilsspruchs zu sorgen.