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Streitfall Kennzeichen „D”

Die Razzien gegen Autos mit ausländischen Nummernschildern auf Mallorca sorgen weiter für Wirbel und Verunsicherung. Eines ist jedoch klar: Zoll und Polizei jagen ausschließlich Residenten, die ihre Fahrzeuge nicht umgemeldet haben

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Der Anzahl besorgter Anrufer zufolge, die in der MM-Redaktion Rat suchen, herrscht rund ums Thema Auto-Ummeldung weiterhin große Verwirrung. Muss ich ummelden oder nicht? So lautet die meistgestellte Frage. Dabei ist die Lage eindeutig und genauso seit Monaten im Mallorca Magazin nachzulesen: Wer in Spanien Resident ist, darf hier kein im Ausland zugelassenes Auto fahren. Ein Nichtresident darf das.

Aber viele Leser berufen sich auf Aussagen des ADAC: Der Automobilklub teilt auf seiner Internetseite mit, dass „innerhalb der EU die Verpflichtung besteht, ein Fahrzeug dort zuzulassen, wo es hauptsächlich in Betrieb genommen wird”. Brigitte Werner, Expertin für Zulassungsrecht beim ADAC, beharrt auf ihrem Standpunkt. Worauf sie sich beruft, ist jedoch nicht zu klären: „Die genaue Gesetzesstelle kann ich nicht nennen”, räumt sie ein. Dafür müsste sie sich erst gründlich einlesen. Werner: „Ich sehe das aber nicht so tragisch – es kommt halt vor, dass es unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt.”

Die Informationen, die MM vorliegen, sind konkret benennbar: Schon bei der ersten Razzia im Dezember stellten Polizei– und Zollbeamte klar, dass die Ummeldepflicht nur für Residenten gilt. Nachfragen beim Zoll, bei den mit den Kontrollen befassten Polizeibeamten, selbst bei der Direktorin der Zollbehörde, Trinidad Rodríguez, brachten immer die gleiche Aussage: „Nichtresidenten müssen nicht ummelden.”

Auch der Vorsitzende des spanischen Automobilklubs „Automovilistas Europeos”, Mario Arnaldo, hat das bestätigt. Klar ist auch die Aussage des Steuerberaters Marcos Vera-Stein, die in dem Gastbeitrag auf der nächsten Seite nachzulesen ist.

Und mehr noch: Die für die Kontrollen zuständigen Behörden berufen sich auf ein Gesetz, aus dem eben diese Rechtsauffassung hervorgeht. Das Gesetz 38 von 1992 regelt eine Reihe von Sondersteuern und definiert, welche Fahrzeuge in Spanien zugelassen werden müssen: nämlich solche, „die von Residenten benutzt werden”. Es besteht also kein Zweifel daran, dass die Behörden, die für die Kennzeichen-Razzien zuständig sind, nach Residenten mit ausländischen Kennzeichen suchen.

Aber so klar die Rechtsgrundlage auch ist – in der Praxis können die Kontrollen doch anders verlaufen, als das zu vermuten wäre, wie das im nebenstehenden Text geschilderte Beispiel zeigt. Und so richtet sich der Unmut vieler Betroffener gegen das Vorgehen von Zoll und Polizei. Immer wieder berufen sich Betroffene auf vermeintliche EU-Entscheidungen, die die spanischen Kontrollen und das Kassieren der Zulassungssteuer unmöglich machen. Nun hat sogar die balearische Immigrationsministerin versprochen, sich des Themas anzunehmen und klären zu lassen, ob die spanische Kontrollpraxis gegen EU-Recht verstößt.

Auf Nachfrage beim Ministerium ist jedoch nicht zu klären, welche EU-Vorschriften genau gemeint sind. Mit Sicherheit ist es nicht das Papier der EU-Kommission, das im Internet frei zugänglich ist, und auf das sich immer wieder Leser berufen. Denn der am 7. April 1998 im Amtsblatt C 108 erschienene Text würde das Kassieren von Zulassungssteuern zwar erschweren, ist aber überhaupt keine Richtlinie, sondern lediglich der Vorschlag zu einer solchen und liegt seit Monaten dem EU-Rat zur Prüfung vor. Schon im Dezember 2006 bestätigte ein Sprecher der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland auf MM-Anfrage, dass mit einer Verabschiedung der Richtlinie nicht zu rechnen sei.

Brigitte Werner vom ADAC ist sich sicher, dass die in Spanien kassierte Zulassungssteuer nicht gegen EU-Recht verstößt: „Entscheidend ist nur, dass von Ausländern keine höhere Steuer verlangt wird als von Inländern.” Spanier zahlen die Steuer beim Neuwagenkauf.

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