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Viel Wirbel um ein Stück Papier

Die „Residencia” ist auf Mallorca passé – und schon bricht das Chaos aus: Alle EU-Bürger, die länger als drei Monate in Spanien leben, müssen sich als Residenten registrieren lassen – auch Langzeiturlauber. Wer das nicht tut, wird bestraft. Das Mallorca Magazin beantwortet die wichtigsten Fragen

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Der Startschuss ist gefallen: Seit dem 2. April gibt es den Ausländerausweis („Residencia”) nicht mehr, stattdessen müssen sich nun nach und nach alle EU-Bürger (einschließlich der Schweizer) in das neue Ausländerregister eintragen lassen, wenn sie länger als drei Monate am Stück in Spanien wohnen. Allein auf den Balearen betrifft das mehrere zehntausend Personen – und längst nicht nur diejenigen, die bisher schon als Residenten gelten: Laut Jordi Bayona, Pressechef der Vertretung der Zentralregierung auf den Balearen, gilt die neue Vorschrift auch für Langzeiturlauber.

Bis in die letzte Konsequenz durchdacht ist das im Februar verabschiedete Dekret jedoch nicht. Denn durch den Eintrag ins Ausländerregister werden nun plötzlich auch Personen zu Residenten, die lediglich ausgiebig auf Mallorca urlauben – was auf viele Fincabesitzer zutrifft. Auf dem Zertifikat, dass die Polizei nach dem Eintrag aushändigt, steht geschrieben: „Der Inhaber ist EU-Resident in Spanien.”

Der Begriff „Resident” stammt jedoch aus dem spanischen Steuerrecht und meint Personen, die in Spanien steuerpflichtig sind. Nicht wenige Urlauber dürften etwas dagegen haben, plötzlich nicht mehr am Ort des Hauptwohnsitzes in der Heimat steuerpflichtig zu sein.

Jordi Bayona beschwichtigt allerdings: Zwar gelte in Zukunft jeder EU-Bürger als Resident, wenn er mehr als drei Monate in Spanien lebt, steuerlich bleibe aber alles beim Alten. Steuerpflichtig werde man allein durch den Registereintrag nicht. „Dafür kann aber jeder die Vorteile in Anspruch nehmen, die Residenten haben”, sagt Bayona: „Zum Beispiel den Rabatt auf spanische Inlandsreisen.” Auf die Nachfrage bei der deutschen Botschaft in Madrid zu den Folgen der Neuregelung gibt es bisher lediglich Schulterzucken.

Die neue Gesetzeslage hat aber einen weiteren Haken: Da es die „Residencia” nicht mehr gibt, verlieren viele EU-Residenten die Möglichkeit, sich ein spanisches Ausweisdokument zuzulegen, das handlich ist und praktisch überall akzeptiert wird. Die Meinung des spanischen Arbeits– und Sozialministers Jesús Caldera, das Leben der EU-Residenten sei dank der Neuregelung nun einfacher, werden wohl nicht alle teilen.

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