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Arbeit auf Mallorca: Kein leichtes Unterfangen

Wer der Arbeit wegen nach Mallorca kommt, sollte sich vor allem gut informieren. Allzu leicht scheitert der Traum vom Leben im Süden an der Wirklichkeit. Zum 1. Mai veröffentlicht das Mallorca Magazin das ABC der spanischen Arbeitswelt

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Oft scheitert die Wunschvorstellung schon an der Sprache: Wer auf Mallorca arbeiten will, der sollte zumindest Spanisch sprechen und verstehen - diesen Ratschlag bekommen Auswanderer immer wieder zu hören. Zu Recht: Das Glück im Süden will gut vorbereitet sein. Denn Vieles läuft hierzulande anders.

NIE-Nummer ("Número de Identidad de Extranjero"): Wer auf Mallorca arbeiten möchte, braucht dazu als Erstes eine spanische Steuernummer. Ohne NIE-Nummer geht gar nichts. Am schnellsten bekommt man sie, wenn man sich in das Ausländer-Register eintragen lässt. Dann wird automatisch eine Nummer vergeben (wie der Register-Eintrag geht, lesen Sie auf Seite 77).

Arbeitsvertrag ("contrato de trabajo"): Arbeitnehmer haben das Recht auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Wenn es nicht anders ausgewiesen ist, gilt das Arbeitsverhältnis unbefristet und in Vollzeit. Sehr viel häufiger als in Deutschland werden auf Mallorca aber befristete Verträge geschlossen. In der Nebensaison schnellt die Arbeitslosenzahl dann regelmäßig in die Höhe.

Sozialversicherung ("Seguridad Social"): Arbeitnehmer sind auf Mallorca sozialversichert und müssen sich bei der "Seguridad Social" anmelden. Dadurch sind unter anderem die Versorgung im Krankheitsfall und der Erwerb eines Rentenanspruchs gesichert. Der Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben beträgt derzeit 4'7 Prozent.

Probezeit ("período de prueba"): Die Dauer der Probezeit muss im Vertrag festgehalten sein. Sie darf sechs Monate bei qualifizierten und zwei Monate bei ungelernten Arbeitskräften nicht überschreiten. In dieser Phase können beide Seiten das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen.

Gehalt ("salario"): Das Gehalt setzt sich in Spanien üblicherweise aus Grundgehalt ("salario base") und Aufschlägen ("complementos salariales") zusammen. Die Höhe richtet sich entweder nach dem von Arbeitgebern und Vertretern der verschiedenen Berufsgruppen ausgehandelten Tarif oder nach dem Verhandlungsgeschick der Einzelpersonen. In vielen Bereichen liegen die auf Mallorca gezahlten Gehälter niedriger als in Deutschland. Gut ausgebildete Fachkräfte aber können hier auch mehr verdienen als in der Heimat. Arbeitnehmer haben das Anrecht auf zwei Extramonatsgehälter pro Jahr, die üblicherweise zu Weihnachten und im Sommer fällig werden.

Arbeitszeit ("jornada laboral"): Laut Gesetz darf die Arbeitszeit grundsätzlich 40 Stunden in der Woche nicht überschreiten. Pro Tag sind neun Stunden die Obergrenze. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen zwölf Stunden Pause liegen. Überstunden müssen entweder über das Gehalt oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Die Realität sieht vielerorts auf Mallorca jedoch anders aus. In vielen Branchen wird deutlich länger gearbeitet.

Freie Tage ("permisos retribuidos"): Wie in Deutschland haben Arbeitnehmer in Spanien unter bestimmten Bedingungen Anrecht auf freie Tage. So etwa bei Hochzeit (15 Tage), Todesfall beziehungsweise schwerer Krankheit eines engen Angehörigen (zwei Tage) oder Umzug (ein Tag). Vermögenswirksame Leistungen etwa gibt es im Gegensatz dazu in Spanien nicht. Der Urlaubsanspruch liegt bei mindestens 30 Kalendertagen. Dazu kommen maximal 14 Feiertage.

Kündigung ("despido"): Der Kündigungsschutz ist in Spanien wenig ausgeprägt. Arbeitnehmer können in der Regel fristlos entlassen werden, auch ohne Angabe von Gründen. In solchen Fällen werden allerdings hohe Abfindungen fällig, pro Jahr der Betriebszugehörigkeit in Höhe von 45 Tagessätzen. Für Arbeitnehmer gilt grundsätzlich eine Kündigungfrist von mindestens 15 Tagen, die je nach Tarifvertrag auch darüber liegen kann. Ein Verstoß gegen die Frist kann durch Gehaltsabzug geahndet werden.

Krankheit ("enfermedad"): Wer krank ist, verdient in Spanien in der Regel weniger. Wenn nichts anderes vereinbart ist, wird das Gehalt der ersten drei Krankheitstage gestrichen. Danach werden von der Seguridad Social zunächst 60 Prozent des Gehalts übernommen, ab der vierten Woche dann 75 Prozent.

Steuer ("IRPF/Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas"): Das spanische Steuersystem ist vierstufig. Wer bis zu 17.360 Euro pro Jahr verdient, zahlt 24 Prozent Einkommensteuer. Bis 32.360 Euro liegt der Satz bei 28 Prozent, bis 52.360 bei 37 Prozent, darüber greift der Spitzensteuersatz von 43 Prozent.

Altersrente ("pensión de jubilación"): Wer in Spanien arbeitet und sozialversichert ist, erwirbt auch in Spanien Rentenansprüche. Eine eigene spanische Rente bekommt später einmal, wer länger als 15 Jahre in die Seguridad Social eingezahlt hat. Andernfalls werden die spanischen Beitragsjahre auf die Rente des Heimatlandes angerechnet. Die Durchschnittsrente in Spanien liegt bei rund 700 Euro.

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