Den mallorquinischen Behörden ist es erneut gelungen, Verwirrung unter den ausländischen Insel-Residenten zu stiften. Anfang April hatte ein Polizist der Guardia Civil eine Geldstrafe gegen einen deutschen Autofahrer mit Mallorca-Wohnsitz verhängt, da dessen Führerschein aus der Heimat nicht gültig sei. 450 Euro Strafe soll der Mann zahlen, dem vorgeworfen wird, den in Spanien vorgeschriebenen Gesundheitstest für Autofahrer nicht absolviert zu haben. Der Betroffene, der beteuert, von der Vorschrift nichts gewusst zu haben, hat jetzt einen Anwalt damit beauftragt, gegen die Geldbuße Einspruch einzulegen.
Tatsächlich scheint der betreffende Paragraf des Gesetzes von 2006 (Auszug siehe rechts) weitgehend unbekannt zu sein. So outete sich nicht nur Mallorcas Polizei auf Anfrage als unwissend, auch in den Gesundheitszentren, die die turnusmäßigen Seh- und Hörtests anbieten, sind offenbar nicht alle Mitarbeiter auf ausländische Kundschaft eingestellt.
So klagen mehrere MM-Leser darüber, dass man sie unverrichteter Dinge wieder fortgeschickt habe. Nur wer einen spanischen Führerschein habe, dürfe den Test absolvieren. In einem Fall war der Versuch, ein Gesundheitszeugnis zu bekommen, erst beim dritten Gesundheitszentrum von Erfolg gekrönt. Tatsache ist: Es sind zwar alle in einem EU-Land ausgestellten Führerscheine EU-weit gültig, die Mitgliedsstaaten dürfen aber ihre nationalen Vorschriften „über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis anwenden”, wie es auch in der EU-Rechtsprechung heißt (Auszug siehe Kasten links). Laut balearischer Verkehrsbehörde („Tráfico”) können Polizisten Strafen verhängen, wenn ein Resident mit ausländischem Führerschein nicht nachweisen kann, den Gesundheitstest im vorgeschriebenen Zeitrahmen abgelegt zu haben.
Auch das Konsulat in Palma weist auf diese Rechtslage hin. Auf der Internetseite der deutschen Auslandsvertretung heißt es: „Zur Vermeidung von Sanktionen wird empfohlen, freiwillig den Umtausch [des Führerscheins] vorzunehmen, da Sie dann von der Behörde auf den Ablauf des Führerscheins hingewiesen werden und vor unangenehmen Überraschungen gefeit sind.” Der Umtausch des heimischen Führerscheins in einen spanischen kann allerdings nur freiwillig geschehen – ebenso wie die Registrierung der Fahrlizenz. Gezwungen werden kann dazu in Spanien niemand.
Während die Rechtslage also klar ist, wird sie offenbar erst neuerdings umgesetzt. Bisher waren keine Fälle bekannt geworden, in denen Polizisten ausländische Führerscheine wegen eines fehlenden Gesundheitstests beanstandet hatten.
Die besorgten Nachfragen häufen sich nun auch bei der deutschen Ansprechpartnerin im Bürgerbüro von Llucmajor. Die stets gut informierte Angela Fleckenstein rät folgendes: „Keine multa sofort bezahlen, sondern fragen, ob man das Zeugnis in einer gewissen Frist nachreichen kann.”