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Radar-Geräte: Bitte recht freundlich ...

Mallorcas Blitzgeräte fotografieren nur von hinten. In ungünstiger Pose beim Rasen abgelichtet zu werden, muss hier also niemand fürchten. Dafür ist die spanische Polizei bei der Strafverfolgung auf die Mithilfe der Autobesitzer angewiesen

JONAS MARTINY

Mallorca - Es sollen schon Ehen zerbrochen sein, an einem schlichten Schnappschuss. Man stelle sich nur vor: Der Gatte schmust bei 200 Kilometern in der Stunde mit seiner Geliebten und wird von einem Blitzgerät erwischt. Um die Beweislast noch zu vergrößern und zwecks Begleichung der Strafe schickt die Polizei das wahrscheinlich etwas unscharfe, dafür aber umso kompromittierendere Foto an die Privatadresse des Fahrzeughalters und schon nimmt das Unheil seinen Lauf: Die Gattin findet die Aufnahme natürlich gar nicht lustig. Doch auf Mallorca ist derlei nicht zu befürchten. Denn alle fünf Blitzgeräte auf der Insel, die nun seit einigen Wochen in Betrieb sind, nehmen die Verkehrssünder von hinten auf.

Auch wenn sich manch Ausländer fragen mag, ob das nicht dem Zweck der grauen Kästen widerspechen mag, handelt es sich doch keinesfalls um Bauarbeiter-Pfusch. Die Ausrichtung der Radar-Geräte im Sinne der Fahrtrichtung ist gewollt. Denn in Spanien darf die Polizei zwar auch von vorne blitzen, die Fotos aus den Kameras am Straßenrand können aber nur zur Ermittlung des Fahrzeugs genutzt werden, das zu schnell unterwegs war. "Als Beweismittel, wer am Steuer saß, sind die Aufnahmen nicht zulässig", sagt Mario Arnaldo, Vorsitzender des Automobilklubs Automovilistas Europeos Asociados (AEA). Laut der spanischen Straßenverkehrsordnung könne die Polizei nur in flagranti ertappte Verkehrssünder belangen. Und da technisch einiges für das Knipsen in Fahrtrichtung spreche, wird eben von hinten geblitzt.

Auf diese Weise bleibt nicht nur so mancher Seitensprung unentdeckt, auch das Eintreiben von Geldbußen für zu schnelles Fahren wird so zu einer schwierigen Aufgabe. Denn die Strafe bleibt nicht wie in Deutschland am Fahrzeughalter hängen, sollte dieser sich weigern, den wahren Fahrer anzukreiden. "Strafen sind in Spanien nicht übertragbar", sagt Arnaldo.

Um dem Wohlwollen der Bürger nicht gänzlich ausgeliefert zu sein, hat sich der Gesetzgeber einen Trick ausgedacht: Der Eigentümer des geblitzten Fahrzeugs ist verpflichtet, den wahren Fahrer zu nennen. Weigert er sich, muss er bis zu 1500 Euro Strafe zahlen. Und so ist die Polizei nicht auf Frontalaufnahmen angewiesen. Mit dem Schutz des Familienfriedens auf Mallorca hat die Blitzrichtung jedenfalls nichts zu tun: "Das interessiert die Polizei nicht wirklich", sagt Arnaldo.

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