Montagmorgen, kurz vor sechs, Paseo Marítimo: ein Menschenauflauf wie bei einem Volksfest. Jugendliche strömen aus der Diskothek "Abraxas", bevölkern die Straße, tanzen weiter vor ihren Autos, aus denen die Bässe wummern, oder versuchen ein Taxi anzuhalten. Und mitten im Getümmel: Polizeikontrolle. Mit zwei Fahrzeugen und reichlich Lichteffekten sperren vier Beamte die Fahrbahn Richtung Andratx und winken immer wieder Autos heraus. Ohne Ausnahme, sagt Ángel Garcia Sanz, Sprecher der Policía Local in Palma, finden jetzt im August regelmäßig Kontrollen am Wochenende statt: an den Avenidas, der Playa, dem Paseo Marítimo. Und das zu ganz unterschiedlichen Zeiten: "Vier- mal in einer Nacht."
Seit Januar dieses Jahres bis jetzt habe es in Palma rund 5760 Alkoholkontrollen gegeben, von denen etwa 83 Prozent negativ ausgefallen seien. Zwar habe sich die Anzahl der Kontrollen von 2003 (662) bis 2007 mit 8534 immens erhöht, die Zahl der positiv getesteten Fahrer sei dabei, prozentual gesehen, jedoch eher noch gesunken. "Die verstärkten Polizeikontrollen haben sicher dazu beigetragen, dass sich die Einstellung gegenüber Alkohol am Steuer geändert hat", sagt Sanz.
Wie natürlich auch die verschärfte Gesetzeslage, die nach der Reform des Strafrechts Ende letzten Jahres in Kraft getreten ist. Auf ein "Trinken bis zur 0'5-Promille-Grenze" - Alkoholmenge in Milliliter pro Liter Blut (mg/l) - sollte sich niemand mehr verlassen. Mit einem Alcotest-Gerät wird die Alkoholkonzentration im Körper (in Milligramm pro Liter Atemluft (mg/l) ermittelt. Dabei entsprechen 0'25 mg/l beim "Pusten" 0'5 Promille (= 0'5 mg/g Blutalkoholkonzentration).
Für das Vorliegen eines strafbaren Delikts mit gerichtlichen Konsequenzen liegt der gesetzlich festgelegte Grenzwert beim "Pusten" bei 0'61; hier auf der Insel, sagt Polizeisprecher Sanz, habe man sich auf einen Ermessensspielraum von bis zu 0'65 geeinigt. Wer mit über 1'2 Promille Alkohol im Blut erwischt wird, muss mit drei bis sechs Monaten Ge- fängnis oder einer Geldstrafe von bis zu zwölf Monatssätzen rechnen.
Wer in eine Kontrolle gerät, dem droht allerdings schon ab einem Atemwert von 0'25 mg (= 0'5 Promille) Ärger: Für diese "Ordnungswidrigkeit" können ein Bußgeld ab 300 Euro sowie Führerscheinentzug von drei Monaten bis zu einem Jahr fällig sein. Ángel Sanz: "Das hängt immer ganz vom Einzelfall ab." Liegt der ermittelte Wert in kritischen Grenzbereichen, wird in der Regel zweimal gemesssen. Hat der Proband Zweifel am Ergebnis, bringt eine Blutprobe Klarheit.
Auf reine Zahlenspiele sollte sich indes niemand mehr verlassen: Die Verträglichkeit von Alkohol und sein Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit sei äußerst variabel, so Ángel Sanz: "Wer durch sein Fahrverhalten auffällt - etwa rote Ampeln überfährt - und deshalb kontrolliert wird, kann schon mit 0'15 dran sein."