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Polizeikontrolle auf Mallorca: „Sehr freundlich und höflich”

Autos mit ausländischen Kennzeichen im Visier: Große Polizeikontrolle in Port d'Andratx

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Man spricht Deutsch in Port d'Andratx, sogar die Polizei. Zumindest Beamtin Cristina, die einen herausgewunkenen Autofahrer mit Münsteraner Kennzeichen gerade freundlich darüber aufklärt, wie die einzelnen Stationen bei der Ummeldung seines Fahrzeugs aussehen: „TÜV, Verkehrsamt, Versicherung.” Das dazugehörige Info-Blatt auf Deutsch indes für Fahrer, deren Auto wegen „Fahrens ohne spanischer Kennzeichen” bereits stillgelegt wurde, kommt so manchem recht spanisch vor: „Sie sollten sie him Zollamt einfinden, wo Ihnen die KFZ Steuer Ihres Wagens erleuert wird.”

Trotzdem: Die groß angelegte Kontroll- und Infoaktion der Lokalpolizei von Port d'Andratx stößt bei den Betroffenen auf Verständnis: „Natürlich müssen Deutsche, die hier leben und arbeiten, auch hier ihre Kfz-Steuern zahlen”, findet Thomas Metzler mit deutscher SE-Nummer. Er und seine Frau Brigitte haben ein Feriendomizil in Sant Elm: „Seit wir im Mallorca Magazin über die geplanten Kontrollen gelesen haben, haben wir die empfohlenen Dokumente immer dabei – um nachweisen zu können, dass wir keine Residenten sind.” Denn: Wer seinen Steuerwohnsitz nicht in Spanien hat, kann unbegrenzt mit ausländischen Kennzeichen auf Mallorca unterwegs sein. Seine deutsche Steuererklärung hat Thomas Metzler den Beamten schon gezeigt: „Trotzdem wollten sie auch noch unsere Rückflugbestätigung sehen”, erzählt er. „Zufällig hatte meine Frau sie dabei. Ich würde aber wirklich gern wissen, was man als Autofahrer verbindlich mitführen muss, um sich als Nicht-Resident auszuweisen.”

Allerdings: So eindeutig ist die Lage eben nicht immer. Der Nachweis, nicht Resident – und damit Steuerinländer – zu sein, kann im Einzelfall schwierig sein. Steuerinländer müssen, genau wie alle Erwerbstätigen, die ihren Geschäften hier länger als sechs Monate nachgehen, laut Gesetz 38 von 1992 ihr Auto in Spanien zulassen. Dabei wird die „Impuesto de Matriculación” (Zulassungssteuer) fällig. Die Ummeldung muss innerhalb von 30 Tagen erfolgen, wer neu auf der Insel ist, hat sechs Monate Zeit. Karl-Josef Putz aus Bad Honnef, der sein Auto vor knapp vier Wochen nach Mallorca geholt hat – „Wir sind oft mit der ganzen Familie hier, da lohnt sich das einfach” – ist froh, dass er die Überführungspapiere dabei hat. Nun bleiben ihm maximal 30 Tage, um das Fahrzeug umzumelden.

Auch wenn die einstündige Polizeiaktion in Port d'Andratx vor allem eine „Aufklärungsaktion” ist, wie die zuständige Gemeinderätin Isabel Alemany betont: Die Daten der Autofahrer sind erfasst, ihr Status wird in den nächsten 30 Tagen überprüft. Schließlich geht es vor allem um die Kfz-Steuer – und die kann nur von registrierten Fahrzeughaltern kassiert werden. Aber in Port d'Andratx ist sowieso alles einfacher, sagt Beamtin Cristina. Man kennt sich in dem kleinen Ort. Und man spricht Deutsch.

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