Mallorca – Eigentlich hätte die Berufungsfrist im Falle des wegen Mordes an seiner Lebensgefährtin verurteilten deutschen Rudolf Messerer schon Ende vergangener Woche ablaufen sollen. Doch nun ist die Frist laut Anwalt des Angeklagten auf unbestimmte Zeit verlängert worden. Grund sei das Fehlen wichtiger Informationen, die ihm der oberste Gerichtshof noch nicht geliefert habe, erklärte der Anwalt auf Anfrage.
Nach Angaben der Pressestelle des Gerichtes handelt es sich dabei um eine Videokassette mit der Aufzeichnung der Gerichtsverhandlung, die dem Anwalt noch nicht zugestellt wurde. „Sobald mir alles vorliegt, werden wir umgehend in Berufung gegen”, erklärte der Anwalt.
Der deutsche Rentner Rudolf Messerer war am 22. Mai von einem Geschworenengericht für schuldig erklärt worden, seine Lebensgefährtin Katharina B. in Cala Murada vorsätzlich erschossen zu haben. Die Tat war am 23. Juli 2006 begangen worden, Messerer hatte anschließend beteuert, beim Putzen der Waffe habe sich der Schuss versehentlich gelöst. Zuvor hatte er der Polizei die Geschichte eines Räubers präsentiert, der seine Frau erschossen habe.
Der Richter verhängte die Mindeststrafe für Mord (15 Jahre) sowie ein Jahr wegen unerlaubten Waffenbesitzes und blieb damit um sechs Jahre unter der vom Staatsanwalt geforderten Strafe von 22 Jahren Haft.
Aus welchem Grund genau Messerers Anwalt nun gegen das Urteil Berufung einlegen will, dazu wollte er keine näheren Angaben machen. Die Verteidung seines Mandanten hatte er auf die Version Messerers gestützt, es sei ein Unfall gewesen. Während der Verhandlungen hatte es aber auch lautstarke Wortgefechte zwischen Anwalt und Richter gegeben, bei denen es unter anderem um eine mögliche Beeinflussung der Geschworenen ging.