Die Mutter des Neugeborenen, das am 1. August tot in einem Lüftungsschacht einer Wohnung an der Playa de Palma gefunden wurde, ist in in Deutschland festgenommen worden. Die spanischen Behörden gehen von einem Tötungsdelikt aus und haben einen Europäischen Haftbefehl erlassen, um die Auslieferung zu erreichen.
Bei der Frau handelt es sich um eine 19-Jährige aus dem Sauerland. Nach Angaben der Nationalpolizei in Palma reiste Anna L. in Begleitung einer Freundin nach Mallorca, um in einer Wohnung von deren Bekannten eine Woche Urlaub zu verbringen. Anna L. verbarg offenbar mit Erfolg ihre Schwangerschaft; noch nicht einmal die Freundin soll etwas geahnt haben. Die Frau ging weder zum Strand noch in den Pool und trug stets weite Kleider.
Am 28. Juli zog sie sich zurück, weil es ihr nicht gutgehe – der Zeitpunkt der Niederkunft war gekommen. Noch ist unklar, was nun genau geschah. Den ersten Untersuchungen zufolge war das Neugeborene lebensfähig, weshalb die Polizei von einem Tötungsdelikt ausgeht. Die 19-Jährige entledigte sich des Kindes, indem sie es in einen Luftschacht warf.
Vier Tage später wurde die Leiche aufgrund der starken Geruchsbildung entdeckt und von der Feuerwehr geborgen. Die Mutter war zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr auf der Insel.
Es dauerte einige Tage, bis die Polizei die Personalien der mutmaßlichen Täterin herausfand. Das Internet leistete dabei gute Dienste, es existierten offenbar Konversationen von Anna L. und ihren Freunden, die die Fahndung erleichterten. In den ersten Vernehmungen gab Anna L. zu Protokoll, dass es nicht in ihrer Absicht gelegen habe, das Kind zu töten. Über die Motive und die persönliche Tragödie, die hinter dem Geschehen steckt, ist noch nichts bekannt geworden.
Die Generalstaatsanwaltschaft in Braunschweig muss nun darüber entscheiden, ob dem Auslieferungsantrag der Spanier stattgegeben oder ein innerstaatliches Verfahren eröffnet wird. Sollte Anna L. nach Spanien überstellt werden, so wird sie bei einer eventuellen Verurteilung ihre Strafe in Deutschland verbüßen können. „Aber noch sind wir ganz am Anfang”, erklärte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft gegenüber MM.