Die Zeit wird knapp. Wer ein Mobiltelefon mit einer spanischen Guthabenkarte betreibt und sich bisher nicht bei seiner Telefongesellschaft hat registrieren lassen, der sollte sich dringend darum kümmern. Denn alle Telefonkarten, deren Inhaber nicht in den nächsten Tagen identifiziert sind, werden am Montag, 9. November, deaktiviert. Sie sind dann nicht mehr brauchbar.
Um die Prepaid-Telefonierer, die davon noch nichts mitbekommen haben, auf den Stichtag aufmerksam zu machen, läuft derzeit eine Info-Kampagne des Innenministeriums unter dem Motto „Identifiziere Dich!”. Auch die großen Telefongesellschaften bemühen sich, ihre Kunden per SMS zu informieren.
Betroffen sind von der Neuregelung alle Guthabenkarten, die vor dem 9. November 2007 gekauft wurden. Denn damals war es noch nicht vorgeschrieben, sich beim Kauf einer solchen Telefonkarte auszuweisen.
Im Oktober 2007 verabschiedete das spanische Parlament dann das sogenannte Datensicherungsgesetz, das alle Telefonunternehmen verpflichtet, die Gesprächsdaten ihrer Kunden zu speichern. Zu dem Zweck muss sich seitdem jeder Käufer einer Prepaid-Karte im Geschäft ausweisen. Außerdem wurde damals eine Zweijahresfrist festgelegt, innerhalb derer alle Besitzer einer vor der Gesetzesänderung erworbenen Guthabenkarte nachträglich ihre persönlichen Daten abzugeben haben. Diese Frist läuft nun ab.
Durch die Neuregelung will die spanische Regierung verhindern, dass anonym telefoniert wird. Das Gesetz ist Teil der Anti-Terror-Strategie der spanischen Regierung. Bei den verheerenden Attentaten vom 11. März 2004 in Madrid, bei denen fast 200 Personen getötet wurden, waren Mobiltelefone mit nicht registrierten Guthabenkarten zum Einsatz gekommen.
Auch in Deutschland werden keine Prepaid-Handys mehr verkauft, ohne dass sich der Kunde dabei ausweist.