Er möchte „seiner Familie näher sein”: Rüdiger Peter Oyntzen. Der deutsche Arzt, der auf Mallorca eine 34-jährige Haftstrafe wegen der Ermordung seiner beiden Kinder verbüßt, hat beantragt, in ein Gefängnis nach Deutschland verlegt zu werden. „Das Gesuch ist eingereicht”, bestätigte der deutsche Rechtsanwalt Klaus Schroth dem Mallorca Magazin. Schon während des Prozesses 1998 hatte er Oyntzens Rechtsbeistand übernommen, ist seither mit ihm in Verbindung geblieben und vertritt ihn nun auch bei seinem gegenwärtigen Antrag. Als künftigen Aufenthaltsort in Deutschland nennt er Baden-Württemberg, allerdings „muss das Land zustimmen”, so Klaus Schroth. Und: „Die Vollstreckungskammer des Gerichts ist noch nicht festgelegt.” Als „Arzt, der seine beiden Kinder totspritzte”, ging der aus Breisach (Baden-Württemberg) stammende Radiologe 1996 durch die Medien. Während eines Mallorca-Urlaubs im September 1996 tötete er seinen sechsjährigen Sohn Matthias und seine Tochter Katharina (8) im gemeinsamen Ferienapartment in Sa Coma mit Giftspritzen. Als Motiv gab er an, er habe verhindern wollen, dass die Kinder zu seiner Ex-Frau zurückkehrten, der man das Sorgerecht zugesprochen hatte. Ein Geschworenengericht in Palma verurteilte Oyntzen im Juni 1998 nach vier Verhandlungstagen zu 34 Jahren Haft.
Nach spanischem Recht muss der Deutsche maximal 20 Jahre seiner Haftstrafe verbüßen – inklusive der Untersuchungshaft hat er davon gut 13 Jahre abgesessen. Grundsätzlich ist eine Verlegung von Strafgefangenen in ihre Heimatländer möglich, indes müsse sichergestellt sein, dass das Land das spanische Urteil respektiere.
Schon damals stellte Oyntzens deutscher Rechtsbeistand einen Überstellungsantrag nach Deutschland. Zudem hielt Klaus Schroth das Strafmaß damals „für sehr hoch” und zeigte sich „sehr verwundert, dass das ausführliche Oyntzen-Gutachten im Prozess keine Rolle gespielt hat”. Ein Facharzt vom Psychiatrischen Institut Tübingen habe den Angeklagten 17 Stunden lang „exploriert” und eine „erheblich eingeschränkte Schuldfähigkeit” nachgewiesen.
Allerdings: Was die Tat von damals besonders befremdlich macht, ist gerade der fehlende Affekt: Der Doppelmord wurde geradezu mit klinischer Präzision durchgeführt. Der Radiologe hatte die Medikamenten-Dosis, mit denen er die Kinder totspritzte, im Reisegepäck nach Mallorca. Und: Oyntzen protokollierte ihr Sterben wie bei einer wissenschaftlichen Studie. Nachdem er ihm die tödliche Injektion verabreicht hat, hält er über seinen Sohn Matthias fest: „Um 0.35 Uhr hörte er auf zu atmen. Völlig friedlich.” Anschließend will Oyntzen nach eigenen Angaben fünfmal versucht haben, sich selbst zu töten – schließlich stellt er sich der Polizei.
Auch wenn der Doppelmord von Ermittlern und Justiz detailliert analysiert worden ist: Erklärbar oder gar fassbar ist das Verbrechen bis heute nicht. Eine Tragödie, die mit ihren kriminologischen und psychologischen Momenten ein Rätsel bleiben wird. „Ich hatte ein sehr herzliches und inniges Verhältnis zu meinen Kindern”, erklärt Oyntzen dem Geschworenengericht im Juni 1998. Er habe ihnen auf Mallorca einen „kindgerechten Urlaub ermöglichen” wollen.
Die drei wohnten in einer Hotelanlage in Sa Coma, Fotos von damals zeugen von fröhlichen Ausflügen ins Marineland, den Safari-Park, einer Fahrt mit dem U-Boot Nemo. Dabei war das Familienglück schon zerbrochen, als sich Oyntzen am 23. August 1996 in den Flieger nach Mallorca setzt: Seine Frau hatte die Scheidung eingereicht, die Sozialgerichte hatten ihr das alleinige Sorgerecht zugesprochen, auch beruflich waren seine Pläne für eine eigene Praxis gerade gescheitert. Vor ihm türmte sich ein Schuldenberg von damals rund 1'6 Millionen Mark.
Allesamt Umstände, die den Angeklagten in eine tiefe Depression hatten fallen lassen, wie die Verteidigung damals argumentierte. Zudem war Oyntzen davon überzeugt, dass seine Kinder bei seiner Frau in schlechten Händen seien und sogar misshandelt würden.
Das letzte Wort nutzte der Angeklagte dennoch, um seine „fürchterliche Schuld gegenüber den Kindern und Familien” einzugestehen. So wie zuvor schriftlich beim Hoteldirektor in Sa Coma entschuldigte er sich nun vor Gericht bei den „spanischen, balearischen und mallorquinischen Bürgern, dass ich ihnen, ohne es zu wollen, diese Probleme bereitet habe”.
Nach 13 Jahren Gefängnis möchte Rüdiger Peter Oyntzen nun „seiner Familie näher sein”. Statt maximal 20 Jahre Haftstrafe wie in Spanien kann er in Deutschland womöglich nach 15 Jahren mit seiner Entlassung rechnen. Zudem könnte die Dauer der U-Haft in Palma dort doppelt angerechnet werden. Aber das, so Rechtsanwalt Schroth, sei noch „individuell” zu verhandeln. Mit einem ersten Bescheid zum Antrag sei in etwa zwei bis drei Monaten rechnen.