Seit ein paar Jahren herrscht an der Playa de Palma relative Ruhe in Sachen Musik. Auf den Freiluftterrassen der Bars, Hotels und Restaurants darf Musik nicht lauter abgespielt werden als mit 65 Dezibel. Das entspricht in etwa einer angeregten Unterhaltung.
Um Mitternacht hat die Beschallung im Freien ganz aufzuhören. Diese Regelung war im Jahre 2007 von der damaligen konservativen Balearen-Regierung per Dekretsgesetz erlassen worden – sehr zum Verdruss von so manchem Ballermann-Urlauber, der gerne bis in den frühen Morgen lautstark trinken, singen und feiern möchte.
Doch nun hat der Oberste Balearische Gerichtshof Mitte September das Dekret gekippt und für ungültig geklärt. Für Fragen der Lärmregelung, so die Richter, sei nicht die Regional-Regierung zuständig gewesen, sondern die einzelnen Inselräte. Wegen dieses Formfehlers wurde das Dekret kassiert, ohne dass das Gericht inhaltlich zu den Lautstärkeregelungen Stellung genommen hätte.
Wie es jetzt weitergeht, ist reichlich unklar. Mit dem Wegfall des Dekrets tritt wieder die alte städtische Lärmverordnung von 1988 in Kraft, sagt Jesús Sánchez, Sprecher des Unternehmerverbandes für touristische Aktivität an der Playa. In dieser Verordnung komme das Thema Musik auf Freiluftterrassen jedoch gar nicht vor. Die touristische Komplementärindustrie wisse demnach nicht, woran sie sei.
Der Verband wird von der Sorge getrieben, dass im Extremfall ein einzelner lärmgeplagter Anwohner die gesamte Freizeitindustrie an der Playa de Palma stilllegen könnte.
Doch Sánchez geht nicht von diesem Szenario aus: „Wir sind zuversichtlich, dass die Behörden sensibel mit dem Thema umgehen. Jeder weiß, dass wir hier nicht vom Kartoffelanbau leben, sondern von Touristen, die ihre Freizeit an der Playa de Palma verbringen wollen.”
Die Stadt Palma wollte sich auf MM-Anfrage nicht abschließend zur neuen Rechtslage äußern. „Unsere Juristen prüfen derzeit, welche Auswirkungen das Gerichtsurteil auf die Bestimmungen hat”, sagte Sprecherin Irene López. Es sei auch fraglich, ob mit der Annullierung des Dekrets die alte Verordnung automatisch wieder in vollem Umfang gültig sei.
Der Unternehmerverband fordert von der Stadt, rasch Klarheit zu schaffen. Doch allein wegen verwaltungsrechtlicher Schritte benötige die Stadt mindestens neun Monate Zeit. Aus diesem Grund hat sich der Verband auch an den Inselrat gewandt.
Dieser könnte, so schlagen die Unternehmer vor, den Wortlaut des Dekrets einfach neu verabschieden. „Wir setzen auf jene Behörde, die uns schneller eine rechtliche Grundlage herbeischafft, noch vor der neuen Saison”, sagt Sánchez.
Seitens der Anwohnervereinigung wird die Notwendigkeit der touristischen Aktivität durchaus ernst genommen. „Wir wollen die Playa de Palma nicht in einen Friedhof verwandeln”, sagt Vereinspräsident Francisco Nogales.
Wichtig sei, den musikintensiven Unterhaltungssektor in klar begrenzten Zonen zu konzentrieren. Mit den lärmgeplagten Anwohnern dort müsste dann im Rahmen der Sanierung der Playa de Palma ein Ausgleich gefunden werden.