Im Ermittlungsverfahren um das Opern-Projekt des ehemaligen balearischen Ministerpräsidenten Jaume Matas vollzieht sich eine überraschende Wendung. Die Rechtsanwälte der Balearen-Regierung fordern eine Einstellung des Verfahrens. Sie berufen sich auf einen Beschluss des Obersten Balearischen Gerichtshofs (TSJB), der in dieser Angelegenheit keine Belege für kriminelle Machenschaften ausmachen konnte.
Es ist seit Beginn der juristischen Aufarbeitung der balearischen Korruptionsaffären das erste Mal, dass die Rechtsvertreter der Balearen-Regierung die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens forderten. Sie berufen sich auch auf den TSJB-Beschluss, dass die Frage, ob die Auftragsvergabe für die Oper korrekt oder inkorrekt erfolgte, von einem Verwaltungsgericht zu überprüfen sei.
Der Fall "Oper" ist ein Nebenverfahren bei den Ermittlungen zur Radsporthalle "Palma Arena", deren Bau in der Regierungszeit Matas' doppelt so teuer ausfiel als veranschlagt.
Neben Matas muss sich wegen des Opern-Projekts auch der ehemalige Kulturminiser Francesc Fiol vor Gericht verantworten. Da er als Abgeordneter Immunität genoss, wurde der Fall vom Obersten Gerichtshof untersucht.
Das weitere Vorgehen gestaltet sich nun folgendermaßen: Die balearische Staatsanwaltschaft, Abteilung Korruptionsbekämpfung, muss nun entscheiden, ob sie ihre Beschuldigungen gegen Matas und Fiol weiter aufrecht hält. (Sie hatte im Vorfeld für Fiol eine Sicherheit in Höhe von 1'6 Millionen Euro beantragt, um damit mögliche Schäden zum Nachteil der Balearen ausgleichen zu können.)
Hinzu kommt, dass das Ermittlungsverfahren wieder an den Richter José Castro zurück verwiesen wird, da Fiol mit Beginn der neuen Legislaturperiode nun keine Immunität mehr genießt. Castro hat zu entscheiden, wie das Verfahren weitergeht.
Matas hatte 2007 gemeinsam mit dem spanischen Stararchitekten Santiago Calatrava den Bau einer Oper im Hafenbecken von Palma geplant. Für seine Entwurf erhielt Calatrava – der ohne Ausschreibung beauftragt worden war – rund eine Million Euro.