Der für Ostersonntag geplante Stierkampf in der Arena in Inca ist abgesagt. Hintergrund ist, dass das spanische Verfassungsgericht die einstweilige Verfügung gegen das balearische Anti-Stierkampfgesetz aufgehoben hat. Dieses wurde 2017 verabschiedet und sah ein Tötungsverbot der Tiere vor.
Der Veranstalter der geplanten Oster-Corrida hat nach Bekanntwerden der Nachricht die Reißleine gezogen und das Spektakel abgesagt. Wie es in der Online-Ausgabe der Tageszeitung Ultima Hora heißt, ist das balearische Gesetz aber nur temporär gültig.
Es sieht vor, dass Tiere bei öffentlichen Spektakeln nicht getötet oder verletzt werden dürfen. Damit wird ein traditioneller Stierkampf praktisch unmöglich gemacht. Es wurde im Juli 2017 vom balearischen Parlament auf den Weg gebracht, dann aber im Dezember vom Verfassungsgericht (Tribunal Constitucional) vorläufig "einkassiert".
Der Grund: In Spanien gibt es ein Gesetz zur Bewahrung des Stierkampfes als historisches Kulturgut. Nun wurde die Aufhebung zurückgenommen. Das Gericht betonte in der Begründung, dass die balearische Regelung nicht den Stierkampf an sich verbiete, sondern alternative Formen "ohne Tod und Blut" den Stierkampf ersetzen könnte.
Eine endgültige Entscheidung darüber, ob das Gesetz für die Balearen in die Verfassung übernommen wird, steht noch aus.