Eine Gefängnisinsassin auf Mallorca ist für den sexuellen Missbrauch an ihrer Zellengenossin zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Im Mai und Juni 2015 hatte die Angeklagte die Tatsache ausgenutzt, dass die andere Gefangene schlief, um sie an den Brüsten und im Intimbereich zu berühren. Aufgrund wiederholter Penetration mit dem Finger hatte die Staatsanwaltschaft sieben Jahre Haft wegen schweren Missbrauchs gefordert.
Da die Beschuldigte geständig ist und bereits 1500 Euro Schmerzensgeld bei Gericht eingezahlt hat, kam es jedoch zu einer gütlichen Einigung mit der Staatsanwaltschaft. Die Spanierin war 2011 in Costa Rica wegen Drogenhandels zu sieben Jahren Haft verurteilt worden, darf ihre Strafe aber in der Heimat verbüßen. Sie steht unmittelbar vor der Freilassung.
Beobachter kritisieren, dass im Frauengefängnis auf Mallorca anders als bei den Männern bei der Verteilung auf die Zellen nicht zwischen schweren und leichten Delikten unterschieden wird. (mic)