Hausbesitzer, deren Immobilie in einem Waldgebiet steht, müssen eine Schneise von 30 Metern freihalten. Die Maßnahme soll dem Brandschutz dienen und steht im neuen Agrargesetz geschrieben, das kürzlich vom Balearen-Parlament verabschiedet wurde.
Die Schneise rund um die Häuser soll frei von Unterholz, Gestrüpp, Ästen und Kompost sein. Auch die Zufahrtswege zu den Waldimmobilien müssen auf einer Breite von zehn Meter von Wildwuchs befreit werden.
Die Schutzmaßnahme wird nicht nur rund um Wohnhäuser umgesetzt, sondern jegliche Bauten in den Wäldern von Mallorca sind betroffen.
Die Balearen-Regierung will noch genaue Vorgaben festlegen. (cls)