Thomas-Cook-Kunden, die ihre bereits abgesagte Pauschalreise mit Master- oder Visacard bezahlt haben, können ihre Kreditkartenzahlungen im so genannten Chargeback-Verfahren zurückholen. Viele Banken geben allerdings falsche oder unvollständige Auskünfte. Darauf weist die Stiftung Warentest in einer Pressemitteilung hin.
Das Zurückholen einer Kreditkartenzahlung bei abgesagten Reisen ist möglich, wenn die Versicherung der insolventen Gesellschaften nur einen Teil der Kosten oder gar nichts erstattet. Das Verfahren geben die Zahlungsdienstleister Visa und Mastercard den kartenausgebenden Banken vor. Das bestätigten auch mehrere Banken auf Anfrage der Stiftung Warentest, darunter die Commerzbank und die Postbank.
Kunden, die bei ihren Banken gefragt hatten, ob die Kreditkartenzahlung zurück gebucht werden könne, wurden jedoch unzureichend oder sogar falsch informiert. Das hat die Stiftung Warentest aus Leserzuschriften erfahren. So heißt es in einem Schreiben der Commerzbank: „Bei einer Pauschalreise besteht kein Chargeback-Recht… Aus diesem Grund sind auch die Mastercard- Regularien nicht anwendbar.“ Und die Santander Bank teilte einem Kunden mit, ihn „in dieser Angelegenheit nicht unterstützen zu können“, die Postbank: Sie könne „leider nicht weiterhelfen…müssen Sie sich an den hier genannten Versicherer wenden“.
Unvollständig informiert werden zum Beispiel auch Barclaycard-Kunden, indem sie bei Anfragen nur auf den Sicherungsschein verwiesen werden, mit dem Leistungen der Insolvenzversicherung in Anspruch genommen werden können. Nicht erwähnt wird die Möglichkeit des Antrags auf Chargeback, sofern die Versicherung nicht oder nicht vollständig zahlt.
Anders sieht es für Kunden mit Miles & More-Karten aus: Wie der Stiftung Warentest aus Leserzuschriften bekannt ist, werden Kunden vollständig über alle Erstattungsmöglichkeiten, einschließlich des Chargeback-Verfahrens, informiert.