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Was darf auf die Rechnung im Restaurant?

Nicht alle sind unehrlich: Restaurant auf den Balearen. | Ultima Hora

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An der Plaça d’Espanya in Palma gibt es eine berüchtigte Bar, die 6,50 Euro für eine Coca-Cola verlangt. Entsprechende Meldungen geisterten vor einiger Zeit durch den Blätterwald. Wer so einen exorbitanten Preis zahlt, ist selber schuld, denn so was ist in Spanien total legal, solange der Betrag auf der Karte steht.Würde so viel oder weniger Geld verlangt, ohne dass dies irgendwo aufgeführt ist, handelt der Gastbetriebs-Verantwortliche illegal, wie Spaniens bekannte Verbraucherschutzorganisation Facua meldet.

Auch auf anderes sollten Kunden und Wirte achten: Wenn etwa, wie in Venedig seit ewigen Zeiten nicht unüblich, für das Besteck („Cubierto”) ein Extra-Beitrag erhoben wird, so ist das in Spanien ein Gesetzes-Verstoß. Das gilt auch für Eiswürfel im Getränk oder besonders durchgebratenes Fleisch, wofür ebenfalls schon ungeniert Beiträge von den Gästen verlangt wurden. Wer sowas auf der Rechnung sieht, kann laut Facua getrost Anzeige bei der Polizei erstatten. Das kann man auch machen, wenn jemand für den Toilettengang die Hand aufhält. Und wenn ein Wirt Geld für eine von einem Gast bestellte Kopfschmerztablette haben will, so handelt er doppelt illegal. Zum einen darf er so etwas auch gratis nicht anbieten und dies erst recht nicht in Rechnung stellen.

Anders sieht es beim Wasser aus dem Hahn („Agua de grifo”) aus: So dieses auf der Karte vermerkt ist, kann ein Wirt sehr wohl Geld dafür verlangen, auch wenn das den Gast sicherlich dazu verleiten dürfte, nicht wiederzukommen. Das gilt auch für Brot oder Oliven, die in Spanien manchmal unverlangt auf den Tisch gestellt werden. Sollte unaufgefordert ein sogenannter Aperitif kommen und man diesen nicht ausdrücklich ablehnt, hat der Wirt das Recht auf seiner Seite, wenn er dafür einen Betrag verlangt.

Sollten die Preise auf der Rechnung jedoch wegen der Mehrwertsteuer höher als auf der Karte ausfallen, so ist das laut Facua nicht rechtens. Das gilt auch dann, wenn in der Liste die „IVA” nicht inkludiert ist. Ausschlaggebend sind die in der Karte aufgeführten Preise – mit oder ohne „IVA”. Ebenfalls nicht zulässig in Spanien ist, wenn die Preise am Tisch und am Tresen unterschiedlich sind. Überhaupt müssen die Preise sämtlicher Gerichte auf der Karte aufgeführt sein. Wird einem etwas auch noch überteuert angeboten, das dort nicht verzeichnet ist, kann und sollte man die Zahlung verweigern.

Höllisch aufpassen muss man auch beim in Spanien an Wochentagen beliebten, weil preisgünstigen Drei-Gänge-Menü „Menú del Día”. Manche Wirte verbieten es etwa einem Elternteil und seinem Kind, dieses unter sich aufzuteilen.

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