Die Sicherheitskräfte können bei Verstößen gegen die Ausgangssperre drastische Strafen verhängen. Dazu berechtigt sie die so genannte "Ley mordaza" (sinngemäß "Knebelgesetz"), ein umstrittenes Gesetz, das 2015 verabschiedet wurde.
Lokale und regionale Polizei werden seit Samstag vom spanischen Innenminister Fernando Grande-Marlaska koordiniert. Er wird in den kommenden Stunden Anordnungen für die Umsetzung der Polizeikontrollen geben.
Artikel 36 der "Ley mordaza" regelt schwere Verstöße gegen die Ausgangssperre. Sie werden mit Geldstrafen von 601 bis 30.000 Euro sanktioniert. Damit nicht genug. Auch wer den behördlichen Anweisungen nicht Folge leistet, sich weigert sich auszuweisen oder falsche Angaben macht, muss mit Sanktionen rechnen.
Artikel 556 des spanischen Strafgesetzbuchs sieht außerdem Gefängnisstrafen von drei Monaten bis zu einem Jahr für Widerstand gegen die Staatsgewalt vor.
Auch Angriffe auf Mitarbeiter der Gesundheitsbehörden werden mit Gefängnisstrafen von einem bis vier Jahren bestraft. Wahlweise werden Geldbußen, die sich über drei bis sechs Monate erstrecken, verhängt. (mais)