Ob irgendwo an den Ufern von Mallorca Bauarbeiten ausgeführt oder auch nur ein Sonnenschirm legal aufgestellt werden darf oder nicht – darüber wacht in erster Linie die Küstenbehörde. Das hoheitliche Amt untersteht direkt der Zentralregierung in Madrid beziehungsweise dem spanischen Umweltministerium. Das bedeutet, dass die Behörden auf Mallorca – etwa das balearische Umweltministerium oder die Rathäuser – in allen Fragen, die die Küstenlinie betreffen, stets auf die Zustimmung der Küstenbehörde „Costas” angewiesen sind.
Um die Zusammenarbeit zwischen den Behörden scheint es derzeit nicht zum Besten zu stehen. Die Inselbehörden beklagen mangelnde Kooperationsbereitschaft und fehlendes Einvernehmen mit der zuständigen Stelle in Madrid und deren Vertretern auf Mallorca. Zwei Beispiele aus jüngster Zeit:
Der Bürgermeister von Escorca kritisiert, dass der vom Januarsturm „Gloria” beschädigte Landungssteg im Hafen von Sa Calobra nach wie vor ein Bild der Zerstörung bietet. Man habe vor zwei Monaten darauf hingewiesen und noch nicht einmal eine Antwort erhalten. Die Coronakrise verzögere darüber hinaus den Beginn der Ausbesserungsarbeiten. Die Eisenträger, die aus dem Betonschutt herausragten, könnten eine Gefahr für Besucher darstellen.
Wenig Freude über Costas empfindet man derzeit auch im Inselosten, wo derselbe Sturm im Mondragó-Park einen Steg zerstörte. Ursprünglich war vereinbart worden, dass man sich über die anstehenden Ausbesserungen abspricht. Doch dann begann Costas die Arbeiten in Eigenregie – ohne die Wünsche des balearischen Umweltministeriums nach einer naturnahen Umwandlung des Küstenbereichs zur Kenntnis zu nehmen. Nach der Kritik hofft man indes, wenigstens bei den Folgearbeiten gehört zu werden.