Seit der Ausrufung des sogenannten Alarmzustandes in Spanien am 14. März haben die Sicherheitskräfte im ganzen Land in etwa 650.000 Anzeigen wegen Verfehlungen gegen die Ausgangssperre erstattet. Diese Zahl nannte der sozialistische Innenminister Fernando Granda-Marlaska am Montag.
Zuständig für die Bearbeitung dieser Fälle sind die in den Autonomieregionen ansässigen Vertretungen der Madrider Zentralregierung, die "Delegaciones de gobierno", und deren Unterabteilungen, die "Subdelegaciones". Bevor so eine Anzeige den Betroffenen zugestellt wird, wird diese von einem besonders geschulten Mitarbeiter geprüft.
Ob Sanktionen rechtswirksam sind, steht unter dem Vorbehalt der Verfassungsmäßigkeit des Alarmzustands-Dekrets.