Tausende von Arbeitnehmern auf den Balearen, die seit der Ausrufung des Alarmzustands am 15. März von einer Regelung zur befristeten Beschäftigung (ERTE) betroffen sind, haben immer noch keine Zahlung für die Arbeitslosigkeit des letzten Monats erhalten.
Dies wurde zumindest theoretisch für den 10. April angekündigt. Die Verzögerung sei laut der spanischen MM-Schwesterzeitung Ultima Hora auf den Zusammenbruch der staatlichen öffentlichen Arbeitsverwaltung (SEPE) zurückzuführen, die nach der Genehmigung des ERTE durch die Arbeitsbehörde der Gemeinschaft für den Einzug der Zahlungen zuständig ist.
In Unternehmen, die ERTE-Anträge erst im April eingereicht haben, werden betroffene Arbeitnehmer voraussichtlich im Mai bezahlt. Laut des Ministers für Tourismus und Beschäftigung, Iago Negueruela, seien in der ersten Woche des Alarmzustands auf den Balearen bereits 8080 ERTE-Anträge für 71.100 Beschäftigte vorgelegt worden. Bis Mitte April sind es 18.000 Anträge für 158.000 Beschäftigte.
Angesichts dieser Lawine hat die Regierung die betreffende Abteilung mit mehr als 50 Beamten verstärkt. Bisher sei etwa die Hälfte der Anträge bearbeitet worden, heißt es. Das Arbeitsministerium kündigte für die restlichen im März beantragten Fälle die Auszahlung im Laufe dieses Monats an.
Die Kurzarbeitsregelung ERTE kann aus produktiven Gründen für sechs Monate in Anspruch genommen werden, um Entlassungen von Arbeitnehmern zu vermeiden. Das bekräftigte die balearische Ministerpräsidentin Francina Armengol nach einem Treffen mit Wirtschaftsvertretern der Insel am Mittwoch noch einmal. Unternehmen sollen während dieses Zeitraums Boni der Sozialversicherungsbeiträge erhalten.
Zudem sei auch eine flexible ERTE-Regelung möglich, um eine Geschäftstätigkeit vor allem in mit Tourismus verbundenen Unternehmen bis zu einer langsamen Erholung aufrechtzuerhalten.
Unterdessen warten auch Tausende Selbstständige auf Mallorca auf Unterstützung. In sozialen Netzwerken mehrt sich Unmut darüber, dass die vor Wochen gestellten Anträge auf finanzielle Einmalzahlungen oder einen Steuernachlass für diese noch nicht vom Sozialministerium bearbeitet worden. (dise)