Das spanische Verfassungsgericht hat den Erlass der kanarischen Regierung, der zur Einreise auch Antigen-Schnelltests zuließ, außer Kraft gesetzt. Auch ausländische Touristen, die dorthin fliegen, müssen ein negatives PCR-Testergebnis vorzeigen.
Damit schwindet auf Mallorca die Hoffnung, dass Antigentests in baldiger Zukunft ebenfalls bei der Einreise akzeptiert werden.
Die spanische Zentralregierung hatte das Verfassungsgericht angerufen, weil sie durch den kanarischen Alleingang ihre Zuständigkeit für die grenzüberschreitende Gesundheitskontrolle verletzt sah. Diese sei laut spanischer Verfassung Angelegenheit des Staates und nicht der autonomen Regionen.