Der Oberste Gerichtshof von Mallorca und den Nachbarinseln, das "Tribunal Superior de Justicia", hat die von der Regionalregierung beantragte Verlängerung der Ausgangssperre über das Ende des Alarmzustandes hinaus für rechtens befunden. Davon sind auch private Treffen und Corona-Tests von Inlands-Einreisenden am Flughafen betroffen, wie am Donnerstag mitgeteilt wurde. Die Entscheidung fiel sehr knapp aus: Drei Richter stimmten dafür und zwei dagegen.
Damit kann die Regierung von Ministerpräsidentin Francina Armengol die nächtliche Ausgangssperre und andere an den Alarmzustand gebundene Restriktionen in Eigenregie verlängern. Die entsprechenden Beschlüsse wurden bereits am Mittwoch vom Kabinett gefasst.
Die Ausgangssperre und die anderen Einschränkungen sind im Prinzip rechtlich an den Alarmzustand gebunden. Vor dem Richterspruch in Palma hatte Spaniens Justizminister Juan Carlos Campo eine Aufrechterhaltung dieser Maßnahme durch die Autonomieregionen wie die Balearen nach dem Ende des Alarmzustandes am Sonntag noch für nicht möglich erklärt. Dem TV-Sender Antena 3 sagte der sozialistische Politiker, dass Grundrechte nur durch ein Staatsgesetz ("Ley orgánica") tangiert werden können. Das sei aber nicht vorgesehen.
(aktualisiert um 14:10 Uhr)