Die Regierung von Mallorca und den Nachbarinseln zahlt 161.000 Euro an Bürger zurück, die während des zweiten Ausnahmezustands Strafen wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln erhalten haben. Die Sanktionen entfallen auf die Zeit zwischen Oktober 2020 und Mai 2021.
Ein Gericht hatte Ende Januar entschieden, dass vier Dekrete der Regionalregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nichtig sind. Hauptrestriktion des zweiten "Estado de alarma" war die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr.
Im März jährt sich die erstmalige Ausrufung des Alarmzustandes in Spanien, den die Zentralregierung in Madrid verhängt hatte. Auch diesen erklärte ein Gericht später für verfassungswidrig. Es hätte zuvor der Ausnahmezustand ausgerufen werden müssen. Bußgeldverfahren wurden eingestellt.
Während des zweiten Alarmzustandes im Herbst 2020 waren die 17 autonomen Regionen verantwortlich, Restriktionen umzusetzen. Die Balearen-Regierung sprach 1800 Bußgeldverfahren aus, die nun nicht weiter verfolgt werden oder deren Geldstrafe zurückgezahlt wird.