Mit der Ausbreitung von Internet-Betrugsfällen bekommt es die Justiz auf Mallorca immer öfter auch mit sogenannten digitalen Strohmännern zu tun. Einem solchen Strohmann droht nun eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Ihm wird vorgeworfen, den Erlös aus einem Betrug bei der Vermietung einer Ferienimmobilie in Pollença gewaschen zu haben.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde er von den Tätern beauftragt, die Gelder aus dem Betrug auf ein eigenes Konto zu leiten und ihnen dann gegen einen Anteil in bar zu übergeben. Auf diese Weise konnte die Polizei die Betrüger nicht ausfindig machen, sehr wohl aber den Strohmann.
Der Fall geht auf das Jahr 2013 zurück. Diesmal mietete ein Brite ein Ferienhaus in Pollença an. Was er nicht ahnte: Die Betrüger hatte auf dem entsprechenden Portal die Identität der wahren Besitzerin gekapert.
Der arglose Urlauber überwies den geforderten Betrag auf das Konto des Strohmannes. Als er jedoch vor dem Ferienhaus stand, war dies schon von anderen Gästen belegt. Das geprellte Opfe erstattet Anzeige, die Ermittlungen nahmen ihren Lauf. Allerdings konnte die Polizei nur den Strohmann dingfest machen. Von den Betrügern gab es keine Spur mehr.
Geht es nach der Staatsanwaltschaft, muss der Strohmann nicht nur mit einer Gefängnisstrafe für sie herhalten. Er soll auch eine Strafe von 9000 Euro und eine Entschädigung von 4.315 Euro für das Opfer zahlen.