Ein Gericht in Palma de Mallorca hat die auch nach Deutschland fliegende Airline Ryanair verurteilt, weil diese einen Passagier wegen einer Verspätung von vier Stunden und 45 Minuten am Flughafen Palma nicht entschädigt hatte.
Die irische Fluggesellschaft hatte argumentiert, dass der Fluggast gar nicht in den Jet eingestiegen sei und auch keinen anderen Flug gebucht habe. Dieser verzichtete auf die Reise, weil er wegen der Verspätung einen wichtigen Arbeits-Termin in Mailand nicht wahrnehmen konnte.
Ryanair muss dem Passagier jetzt 250 Euro zahlen und auch für die Kosten des Verfahrens aufkommen. Es ging um einen Flug am 19. April, der um 9 Uhr hätte starten sollen. Den Fluggästen wurde die Verspätung kurz vorher per E-Mail mitgeteilt. Die Fluggesellschaft äußerte vor Gericht, dass man einen Passagier nicht entschädigen könne, der nicht geflogen sei.
Ryanair fliegt von Mallorca aus diverse Ziele in Europa an und bietet die Verbindungen in der Regel deutlich billiger als Konkurrenz-Airlines an. In Deutschland werden unter anderem Memmingen, Weeze bei Düsseldorf, Frankfurt/Hahn und Köln/Bonn angeflogen.