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Verteidigerin von Rockerboss Hanebuth geht von Freispruch im Hells-Angels-Prozess aus

Frank Hanebuth bei seiner Festnahme 2013 auf einer Finca im Dorf Lloret de Vistalegre. | Alejandro Sepúlveda

| Mallorca/Madrid |

Nachdem am Freitag am Nationalen Strafgerichtshof in San Fernando de Henares bei Madrid die mündliche Verhandlung um den früheren Hells-Angels-Boss Frank Hanebuth und 48 Mitangeklagte zu Ende gegangen ist, geht die spanische Anwältin des 58-jährigen, Ana Madera, von einem Freispruch aus. Das teilte sie gegenüber MM am Dienstag mit. Auch rechnet sie damit, dass es bis zur Urteilsverkündung durchaus noch einen Monat dauern könne.

Madera betonte, dass es sich bei dem Großprozess durchaus um einen schwierigen juristischen Fall handle und sie aufgrund der langen Anklageschrift bereits im Vorfeld damit gerechnet habe, dass das Verfahren vom ersten Verhandlungstag bis zur Urteilsverkündung so viel Zeit in Anspruch nehmen würde – insgesamt neun Verhandlungstage vor Gericht dauerte der Prozess, der am 23. Januar begonnen hatte.

Die Strafverteidigerin beteuert nach wie vor die Unschuld des früheren regionalen Chefs der Hells Angels auf Mallorca : "Letztendlich gab es keine schwerwiegenden Beweise, die sich für Frank Hanebuth nachteilig auswirken konnten. Daher gehe ich von einem Freispruch aus." Michael Nagel, Hanebuths Anwalt von deutscher Seite aus, sei nicht in Madrid vor Ort gewesen. Madera sagte: "Nagel ist ein sehr kompetenter Rechtsanwalt. Doch sind Frank Hanebuth und ich der Meinung gewesen, dass es nicht erfoderlich sei, dass er zu dem Prozess anreist." Mit ihrem Mandanten stehe sie beinahe täglich in Kontakt, betonte Madera.

Medienberichten zufolge soll Hanebuth am Freitag in einem Schlusswort den Vorwurf der Anklage zurück gewiesen haben, dass die Hells Angels eine kriminelle Vereinigung seien. Vielmehr handle es sich um den weltweit einzigen Motorradclub, der "basisdemokratisch aufgestellt" sei. Hanebuth und weitere 48 Personen sind unter anderem wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, Drogenhandel, Zuhälterei und Bedrohung angeklagt worden. Allein für Hanebuth werden 13 Jahre Freiheitsentzug gefordert.

Bereits der erste Verhandlungstag war mit Deals zwischen 34 Beteiligten und der Staatsanwaltschaft zu Ende gegangen. Schon vor dem eigentlichen Prozessbeginn hatten sich die Verteidiger mit der Anklage auf die entsprechenden Strafen geeinigt. Dies war möglich geworden, nachdem die Staatsanwaltschaft mit ihrer Strafforderung deutlich nach unten gegangen war. In den meisten Fällen akzeptierten die Beschuldigten die Verurteilung, nachdem anstelle von Gefängnis "nur" noch Geldstrafen im Raum gestanden hatten. Hanebuth hingegen blieb bis zum Ende der Verhandlung auf der Anklagebank sitzen.

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