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Bis zu 3000 Euro Strafe: Colònia de Sant Jordi greift mit neuer Verordnung gegen Strand-Exzesse durch

Nicht immer ging es an den Stränden von Colonia de Sant Jordi in der Vergangenheit so idyllisch zu. | M. Cladera

| Colònia de Sant Jordi, Mallorca |

Keine Musik, keine Haustiere und kein Qualm – mit einer neuen Verordnung zieht die Gemeinde Colònia de Sant an ihren Stränden ab sofort neue Saiten auf. Damit wolle sie Exzessen wie in der Vergangenheit einen gesetzlichen Riegel vorschieben, meldete MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora". Mittelfristig habe die Gemeinde zudem ein weiteres Ziel im Auge. "Ohne eine entsprechende Verordnung gibt es keine Blaue Flagge", sagte Bürgermeister Juan Rodríguez. Die neue Regelung umfasst darüber hinaus den Betrieb der Liegestuhlbetreiber sowie den Umgang mit ambulanten Strandverkäufern und Wildcampern.

Gemäß der neuen Verordnung müssen Strandgäste ihre tragbaren Lautsprecher von nun an zu Hause lassen. Jegliche Ruhestörung ist verboten und wird von kontrollierenden Ortspolizisten geahndet. Für den Zeitraum 1. März bis 15. November sind Haustiere zudem an den Stränden der Gemeinde nicht mehr geduldet, davon ausgenommen sind Blindenhunde. An den beiden ortsnahen Stränden es Port und Cala Galiota müssen Raucher zudem auf die Kippe nach dem Bad verzichten. "Das ist die Zukunft", kommentierte Rodríguez das neue Regelwerk.

Für ambulante Strandverkäufer sind sämtliche Strände der Gemeinde von nun an tabu. Gleiches gilt für Personen, die am Strand ihre Zelte aufschlagen oder ein offenes Feuer machen möchten. Die Verleiher von Liegen und Sonnenschirmen sind verpflichtet, diese am Ende des Tages einzusammeln und innerhalb ihres ihnen zugewiesenen Bereichs aufzubewahren. In diesem Zusammenhang, so der Bürgermeister gegenüber "Ultima Hora", soll jedes Jahr vor Beginn der Urlaubersaison mithilfe einer Studie der tatsächliche Bedarf an Strand-Equipment geprüft werden.

Nicht zuletzt stellt das neue Regelwerk auch die Fauna und Flora an den Stränden Colònia de Sant Jordis unter Schutz. Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 3000 Euro.

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