Das Rathaus der Gemeinde Muro ist mit seinem Bestreben gescheitert, alle Häuser und Terrassen der drei Restaurants von Sa Caseta dels Capellans aus dem öffentlichen Meeres- und Landbereich herauszuhalten, wie es das spanische Küstengesetz (Ley de Costas) vorsieht.
Die Einwohner der Gemeinde Muro kämpften in der Vergangenheit darum, dass drei Strandbars und 23 Wochenendhäuschen am Strand von Ses Casetes des Capellans erhalten bleiben. So gab es im Jahr 2009 bereits Demonstrationen für die Erhaltung der beliebten Strandlokale. Ein weiterer Versuch fand 2021 statt, bei dem die Anwohner zweitausend Beschwerden bei der Gemeinde gegen den Abriss eingereicht haben. Betroffen sind die Strandlokale Ponderosa Beach, Olimpia Oma & Opa und Can Gavella, die allesamt traditionelle Familienbetriebe sind.
Jaume Perelló, Eigentümer von Can Gavella, und Vorsitzender des Verbandes der Saisonabhängigen Gastwirte und Lizenznehmer des Öffentlichen Raums auf Mallorca (Adopuma) sagte: "Wir werden weiter für unsere Geschäfte kämpfen, die wir schon unser ganzes Leben lang in Capellans betreiben". Doch trotz ihres Engagements um den Erhalt der drei Betriebe, haben die Eigentümer aufgrund der herrschenden Ungewissheit, was mit in Zukunft mit den Strandlokalen passiert, angefangen, geschäftlich in anderen Bereiche zu investieren.
Die Restaurants haben im Sommer wieder ihre Terassen geöffnet, ohne die hierfür erforderliche Genehmigung zu haben. Perelló sagte diesbezüglich: "Die vor zwei Jahren vorgeschlagene Abgrenzung ist abgelaufen. Deshalb konnten wir unsere Terrassen wieder aufbauen."
Der Bürgermeister von Muro, Miquel Porquer, interpretiert die Situation anders und erklärte: "Wir sind dazu gezwungen, neue Genehmigungen von der Küstenbehörde anzufordern. Es herrscht momentan diesbezüglich viel Verwirrung, da der Staat die Akte nicht bearbeitet hat und es daher keine endgültige Lösung gibt."
Die Probleme führen auf die Vorgaben der spanischen Küstenbehörde, die bis dato allein von der Zentralregierung in Madrid abhing, zurück. Es geht hierbei um eine 1989 beschlossene Demarkationslinie, die kennzeichnet, wo das Gemeindegebiet aufhört und die von Madrid definierte Küstengebiet beginnt. Dabei bestanden die besagte Lokale bereits lange vor der genannten Demarkationslinie.