In einer großangelegten Aktion am Samstagmorgen (1.6.) ist die Ortspolizei von Palma gegen den illegalen Straßenhandel mit gefälschten Waren an einem der größten Touristen-Hotspots der Hauptstadt vorgegangen. Etwa 20 Beamte blockierten für mehrere Stunden die Zugänge und mögliche Fluchtwege im unmittelbaren Umkreis der Kathedrale wie die Parkanlage s'Hort des Rei, die alte Stadtmauer und den Vorplatz des Almudaina-Palastes.
Bei der Razzia wurden insgesamt 14 Personen identifiziert und vorübergehend festgenommen. Allen Festgenommenen wird vorgeworfen, gegen geistiges Eigentum verstoßen zu haben. Konkret geht es um die Aneignung von Patenten, Designs und Marken sowie die Verwendung geschützter Herkunftsbezeichnungen. Mit anderen Worten: Sie verkauften gefälschte Kopien von Marken-T-Shirts, Brieftaschen, Brillen und Handtaschen.
Seit Monaten hatten sich Geschäftsleute und Anwohner über den zunehmenden kriminellen Wildwuchs und den wachsenden Straßenhandel in der von Urlaubern hochfrequentierten Altstadt beschwert. Das Rathaus von Palma reagierte darauf mit einer Razzia, um die Situation in den Griff zu bekommen. Es ist die zweite größere Aktion dieser Art in diesem Jahr. Bereits am 8. April hatte die Stadtverwaltung knapp ein Dutzend Straßenhändler hochgehen lassen.
Die Aktion wurde von Ladenbesitzern und Anwohnern mit großer Erleichterung aufgenommen. "Solche Aktionen sollten jeden Tag stattfinden", forderte ein Händler in der Gegend gegenüber der MM-Schwesterzeitung Ultima Hora. "Wir verstehen, dass es sich um Einwanderer ohne Aufenthaltsgenehmigung in Spanien handelt, die ihren Lebensunterhalt irgendwie verdienen müssen, aber sie können nicht einfach hierher kommen und Touristen mit gefälschten Waren betrügen. Wir zahlen unsere Steuern, Mieten, Strom, Wasser, Lizenzen während die illegalen Straßenhändler nichts zahlen."
Bei der Razzia beschlagnahmten die Beamten große Mengen an Ware. In den nächsten Tagen soll mit einer Zählung und der Erstellung von Sanktionsbescheiden begonnen werden. Viele der identifizierten Personen sind zahlungsunfähig, aber der Verlust der beschlagnahmten Waren stellt dennoch einen erheblichen finanziellen Schlag für sie dar.