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Mit Drogen betäubt: Zwölf Jahre Haft für Vergewaltiger in Palma

Der Verurteilte hatte eine junge Frau mit K.o.-Tropfen gefügig gemacht – Opfer erhält 25.000 Euro Schmerzensgeld

Der Angeklagte bei der Urteilsverkündigung | Archiv UH

| Palma de Mallorca |

Das Landgericht Palma hat einen Mann zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt, der im Februar 2023 eine junge Frau vergewaltigt hatte. Der Täter, ein in Honduras geborener Mann, hatte sein Opfer wenige Stunden zuvor in einer Bar in Palma kennengelernt und mit Hilfe von Betäubungsmittel handlungsunfähig gemacht. Zudem muss der Verurteilte dem Opfer 25.000 Euro für den moralischen Schaden zahlen.

Der Prozess zog sich über mehrere Sitzungen von April bis März hin, wobei der Angeklagte stets seine Unschuld betonte. Er behauptete, die sexuellen Handlungen seien einvernehmlich gewesen und forderte die Staatsanwaltschaft sogar heraus: "Waren Sie dabei und haben Sie gesehen, wie ich die Pillen hineingetan habe?", fragte er unter anderem provokativ.

Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass der Angeklagte sich der jungen Frau am Abend des 24. Februar 2023 in einer Kneipe in der Calle Blanquerna in Palma genähert hatte. Die Frau, die seit dem Nachmittag mit Freunden Alkohol konsumiert hatte, wurde von dem Angeklagten zu weiteren Getränken eingeladen. Während dieser Zeit schüttete er unbemerkt Chlorphenamin und Doxylamin in ihr Getränk, Substanzen, die ihre Wehrlosigkeit herbeiführten.

Gegen 0.30 Uhr, als die Substanzen ihre Wirkung zeigten, begleitete der Mann die mittlerweile wehrlose Frau in ihre Wohnung. Dort verging er sich mehrfach an ihr, obwohl sie wiederholt "nicht mehr, nicht mehr..." sagte. Die Tat führte bei dem Opfer zu schweren psychischen Folgen, darunter eine posttraumatische Belastungsstörung, die eine Behandlung mit Anxiolytika und Antidepressiva erforderlich machte. Im Krankenhaus wurden bei ihr zudem Spuren der verabreichten Drogen nachgewiesen.

Neben der zwölfjährigen Haftstrafe darf sich der Verurteilte für acht Jahre nicht in der Nähe des Opfers aufhalten oder Kontakt zu ihr aufnehmen und muss einen Mindestabstand von 500 Metern einhalten. Gegen das Urteil kann vor dem Obersten Gerichtshof der Balearen Berufung eingelegt werden.

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