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URLAUBER AUS LÜDENSCHEID

Mutmaßliche Gruppenvergewaltigung: Nach Haftverschonung geben Behörden weitere Details bekannt

Ungeachtet der Haftentlassung dauern die Ermittlungen der spanischen Justiz an. Parallel dazu leitete die Staatsanwaltschaft Hagen ein sogenanntes Spiegelverfahren ein.

Die fünf deutschen Mallorca-Urlauber sollen im Sommer 2023 eine 18-jährige Deutsche vergewaltigt oder zumindest dabei zugeschaut haben. | Pere Bota

| Palma, Mallorca |

Mehrere deutsche Medien, darunter die Magazine Zeit und Stern, haben am Donnerstag den Fall der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung deutscher Touristen auf Mallorca aufgenommen. Der Grund: Zu der Freilassung der Verdächtigen aus dem spanischen Gefängnis von vor zwei Wochen waren neue Details bekannt geworden.

Demnach setzen die spanischen Behörden ihre Ermittlungen gegen die fünf jungen Männer aus Nordrhein-Westfalen, denen eine Gruppenvergewaltigung auf Mallorca vorgeworfen wird, fort. Dies geschehe ungeachtet ihrer Rückkehr nach Deutschland, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Donnerstag berichtete. Parallel dazu sei ein sogenanntes Spiegelverfahren bei der Staatsanwaltschaft Hagen eingeleitet worden.

Laut Oberstaatsanwalt Michael Burggräf sind die Beschuldigten im Alter von 22 bis 24 Jahren und stammen aus Lüdenscheid im Märkischen Kreis. Vier von ihnen wurden am 8. August 2023 im Rahmen einer Haftverschonung gegen Kaution aus der Untersuchungshaft auf Mallorca entlassen. Der fünfte Verdächtige war bereits zuvor freigekommen.

Zur Erinnerung: Der Vorfall ereignete sich im Sommer 2023, als die Gruppe im Urlaub auf Mallorca war. Den Männern wird vorgeworfen, eine 18-jährige deutsche Urlauberin, die einer von ihnen am Strand kennengelernt hatte, im Hotel zum Geschlechtsverkehr gezwungen oder dabei tatenlos zugeschaut zu haben.

Oberstaatsanwalt Burggräf sagte gegenüber der dpa, dass das spanische Ermittlungsverfahren Vorrang habe. Sollte es zu einer Anklage kommen, würde nach derzeitigem Stand auch der Prozess in Spanien stattfinden. Das parallele Verfahren in Nordrhein-Westfalen diene lediglich als Absicherung für den Fall, dass die spanischen Behörden den Fall nach Deutschland abgeben sollten.

Die Hagener Staatsanwaltschaft führt derzeit keine aktiven Ermittlungen durch und hat bisher keinen Kontakt zu den Beschuldigten aufgenommen. Sie steht jedoch in Verbindung mit den spanischen Behörden. Bei einer Verurteilung in Spanien drohen den Verdächtigen Freiheitsstrafen von bis zu zwölf Jahren.

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