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Rechtsgutachten: Balearen-Regierung kann Millionen für fragwürdigen Maskenkauf zurückfordern

Nächste Etappe im Korruptionsfall "Caso Koldo": Der Beratende Ausschuss erklärt den Erwerb von minderwertigen Schutzmasken für nichtig.

Corona ist zwar längst vorbei, die Rechtsstreitigkeiten um zweifelhafte Maskenlieferungen auf den Balearen dauern aber an. | Jaume Morey

| | Palma, Mallorca |

Der Beratende Ausschuss (Consell Consultiu) der Balearen hat den umstrittenen Kauf von Schutzmasken im sogenannten "Fall Koldo" für nichtig erklärt. Diese Entscheidung ermöglicht es dem balearischen Gesundheitsdienst IB-Salut, die gezahlten 3,7 Millionen Euro von dem Unternehmen Soluciones de Gestión y Apoyo zurückzufordern. Darüber berichtete am Mittwoch unter anderem die MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora".

Laut dem Gutachten des Rechtsbeirats erfüllte das Unternehmen nicht die grundlegenden Anforderungen für Verträge mit der öffentlichen Verwaltung. Überdies, so geht aus der Meldung hervor, verfüge Soluciones de Gestión y Apoyo nicht über die erforderliche "technische Kompetenz". Obwohl der Vertrag während der Corona-Pandemie im Eilverfahren genehmigt wurde, besaß die Firma weder eine behördliche Genehmigung für den Verkauf von medizinischem Material noch konnte sie ihre technische Fähigkeit nachweisen.

Das Unternehmen argumentierte, dass jegliche Entscheidung bis zum Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen wegen möglicher Korruption ausgesetzt werden sollte. Gegenwärtig ermitteln im "Falll Koldo" das hohe spanischen Gericht Audiencia Nacional und die Europäische Staatsanwaltschaft. Sowohl die balearische Landesregierung als auch der Beratende Ausschuss vertreten jedoch die Ansicht, dass die Nichtigkeit des Vertrags nicht von der Existenz einer Straftat abhängt, sondern von administrativen Voraussetzungen.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Empfangsbestätigung, die IB-Salut seinerzeit unterzeichnete. Nach Ansicht von Soluciones de Gestión y Apoyo kann somit keine Vertragsverletzung mehr vorliegen. Allerdings reichte IB-Salut, wenn auch spät, eine Beschwerde gegen die Lieferung der eine Million Masken ein, denn diese entsprachen nicht den geforderten FFP2-Standards. Dem jetzt bekannt gewordenem Gutachten des Beratenden Ausschusses zufolge beeinträchtigt die Empfangsbestätigung jedoch nicht die Ungültigkeit des Vertrags.

IB-Salut hatte mit der Beschwerde erreichen wollen, dass Soluciones de Gestión y Apoyo die minderwertigen Masken zurücknehme und den Betrag von 3,7 Millionen Euro zurückerstatte. Das Unternehmen widersetzte sich diesem Deal mit dem Argument, dass das Haltbarkeitsdatum der Masken inzwischen abgelaufen sei und diese somit nutz- und wertlos seien.

Zwei Ausschussmitglieder legten ein abweichendes Votum vor. Sie argumentieren, dass es sich um einen mündlichen Vertrag aus dem April 2020 handelte und die von der Regierung angeführten Nichtigkeitsgründe nicht haltbar seien.

Mit der mehrheitlichen Unterstützung des Beratenden Ausschusses kann der balearische Gesundheitsdienst IB-Salut nun das Verfahren abschließen und den Vertrag für nichtig erklären. Es wird erwartet, dass das betroffene Unternehmen diese Entscheidung vor Gericht anfechten wird.

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