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Mann und Frau attackieren sich mit Baseballschläger: Drei Jahre Haft nach Verkehrsstreit in Palma gefordert

Die Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen für beide Beteiligten nach der gewalttätigen Auseinandersetzung in Palma. Neben Gefängnisstrafen stehen auch Entschädigungszahlungen im Raum

In Palma musste nach einem Verkehrsstreit die Polizei einschreiten (Symbolfoto). | R. S.

| | Palma, Mallorca |

Die Staatsanwaltschaft auf Mallorca fordert jeweils drei Jahre Haft für einen Mann und eine Frau, die sich im September 2022 nach einem Verkehrsstreit in Palma gegenseitig mit einem Baseballschläger angegriffen haben. Beide sind wegen Körperverletzung unter Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs angeklagt. Der Mann muss sich zudem wegen des Angriffs auf den Ehemann und die Tochter der Frau verantworten, wofür zusätzlich eine Geldstrafe von 900 Euro gefordert wird.

Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge ereignete sich der Vorfall am 23. September gegen 21.30 Uhr in der Straße Bernat Amer im Stadtteil Camp d'en Serralta. Der männliche Beschuldigte fuhr mit einem Ford Focus, während hinter ihm ein Volkswagen Polo mit einer schwangeren Frau, ihrem Ehemann und der gemeinsamen Tochter unterwegs war. Als der Mann mehrfach abrupt abbremste, reagierte die Familie mit Hupen, woraufhin der Beschuldigte aggressiv wurde.

Der Mann, ein Spanier kubanischer Herkunft, stieg aus seinem Fahrzeug, holte einen Baseballschläger aus dem Kofferraum und attackierte die Insassen des anderen Autos. Dabei erlitt der Ehemann mehrere Verletzungen, darunter Abschürfungen am Bauch sowie Verletzungen an Kopf und Schulter. Auch die Frau wurde am Kopf und am Kinn getroffen, während die Tochter ebenfalls einen Schlag abbekam.

In der Auseinandersetzung gelang es der Frau, dem Angreifer den Baseballschläger zu entreißen, woraufhin sie ihn ebenfalls an Kopf, Gesicht, Armen und Händen verletzte. Die herbeigerufene Nationalpolizei nahm beide Beteiligten fest.

Neben den beantragten Haftstrafen fordert die Staatsanwaltschaft eine Entschädigungszahlung des Mannes an den Ehemann der Frau in Höhe von 3300 Euro, an die Frau 100 Euro und an die Tochter 320 Euro. Die Frau soll ihrerseits den Mann mit 230 Euro entschädigen.

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