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MAUTSTELLE WAR POLITIK DORN IM AUGE

Entzug der Tunnel-Konzession in Sóller: Inselrat von Mallorca droht Millionen-Nachzahlung

Der damaligen Inselregierung passte die Gebühr nicht ins Konzept. Kurzerhand entzog sie dem Tunnel-Betreiber die Konzession. Nun könnten weitere Schadensersatzzahlungen auf den Consell zukommen.

Die Mautstelle am Sóller-Tunnel sollte 2017 aus politischen Gründen weg. Jetzt könnten auf den Inselrat von Mallorca weitere Schadensersatzzahlungen zukommen. | MM

| | Palma, Mallorca | |

Der Rechtsstreit um die Entschädigung für den vorzeitigen Entzug der Betreiberkonzession des Sóller-Tunnels könnte den Inselrat von Mallorca deutlich teurer zu stehen kommen als ursprünglich angenommen. Nach Informationen aus Regierungskreisen könnten auf den Inselrat Schadensersatzzahlungen von bis zu 31,5 Millionen Euro zukommen.

Das Betreiberunternehmen Globalvia fordert in seinem aktuellen Einspruchsschreiben eine Entschädigung von rund 28,2 Millionen Euro. Hintergrund: Der Inselrat hatte im Dezember 2017 die Konzession für den Tunnel wenige Jahre vor deren regulärem Ende einseitig beendet, um die Mautgebühren abzuschaffen. Damals wurden 16,2 Millionen Euro als Entschädigung gezahlt – basierend auf einem externen Gutachten, das von Experten des Inselrats letztlich nicht bestätigt worden war.

Der Oberste Spanische Gerichtshof erklärte den Entzug der Konzession im September 2023 für nichtig. Das Gericht befand, dass weder eine ausreichende Begründung noch ein entsprechendes öffentliches Interesse vorgelegen hätten. Über die Höhe der Entschädigung muss nun der Oberste Gerichtshof der Balearen entscheiden.

Der Inselrat legte im Oktober 2024 aktualisierte, diesmal intern erstellte Berechnungen vor. Demnach sollte die Entschädigung lediglich 13 Millionen Euro betragen – unter Berücksichtigung der gesunkenen Einnahmen während der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021. Zusätzlich könnten jedoch Verzugszinsen von etwa 3,5 Millionen Euro anfallen.

Obwohl Globalvia Verhandlungsbereitschaft signalisiert, verweist die Inselverwaltung darauf, dass sie nicht mit privaten Unternehmen verhandeln dürfe. Die Sorge des Inselrats gilt vor allem dem erwarteten Urteil des Obersten Gerichtshof der Balearen. Dieser könnte sich bei seiner Entscheidung über die endgültige Entschädigungssumme an der Nichtigkeitserklärung durch den Obersten Spanischen Gerichtshof orientieren.

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