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Vorsicht bei diesem beliebten Parkplatz-Trick auf Mallorca: Er könnte Sie bis zu 200 Euro kosten

Die Praktiken befinden sich noch in einer rechtlichen Grauzone. Letzten Endes entscheidet die Einschätzung der Beamten. Unsolidarisch ist es dennoch

Gerade in der Hochsaison sind Parkplätze in der Stadt ein gefragtes Gut. | Ultima Hora

| Mallorca |

Die Suche nach einem Parkplatz im Zentrum der spanischen Großstädte ist für Besucher und Einwohner gleichermaßen zu einer Herausforderung geworden, auch auf Mallorca. Diese Situation hat viele Autofahrer dazu veranlasst, auf unethische Strategien zurückzugreifen, um sich einen Parkplatz zu sichern, wie zum Beispiel den Einsatz einer Person, die den Platz blockiert, das Benutzen von Gegenständen als Platzhalter oder das vorübergehende Belegen von zwei Parkplätzen, bis ein anderes Fahrzeug eintrifft. Dabei sollten sich die Autofahrer bewusst sein, dass diese Praktiken nicht nur zu Konflikten mit anderen Nutzern führen können, sondern auch in einem rechtlichen Schwebezustand sind, der häufig zu Strafen führt.

Der spanische Rechtsrahmen sieht verschiedene Regelungen vor, die auf diese Situationen anwendbar sind und zu erheblichen Geldstrafen führen können: In Artikel 122.6 der Allgemeinen Straßenverkehrsordnung heißt es: "Wenn eine Schutzhütte, eine Fußgängerzone oder ein anderer geeigneter Platz vorhanden ist, darf kein Fußgänger auf der Fahrbahn oder auf dem Seitenstreifen stehen bleiben, auch nicht, wenn er auf ein Fahrzeug wartet". Diese Vorschrift besagt eindeutig, dass es eine Ordnungswidrigkeit darstellt, eine Person auf die Fahrbahn zu stellen, um einen Parkplatz zu reservieren, was mit einem Bußgeld von bis zu 80 Euro geahndet werden kann.

Das Platzieren von Parkplatzhaltern ist eine Ordnungswidrigkeit

Eine der am weitesten verbreiteten Strategien besteht darin, persönliche Gegenstände oder sogar Straßenmobiliar zu verwenden, um anzuzeigen, dass ein Platz "reserviert" ist. Von Stühlen und Kisten bis hin zu Schilderkegeln oder Mülleimern, die von ihrem ursprünglichen Standort entfernt werden, sind diese Praktiken nicht nur Ausdruck mangelnder öffentlicher Solidarität, sondern können auch eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Die kommunalen Behörden sind befugt, diese Verhaltensweisen als Veränderung der Nutzung des öffentlichen Raums oder sogar als Behinderung des Straßenverkehrs zu ahnden. In vielen Ortssatzungen ist das Abstellen von Gegenständen auf der Straße ausdrücklich verboten und kann je nach Gemeinde mit Bußgeldern zwischen 80 und 200 Euro geahndet werden.

Es ist auch üblich, vorübergehend zwei Parkplätze zu besetzen, während ein anderes Fahrzeug, mit dem Sie unterwegs sind, ankommt. Dies ist ein klarer Parkverstoß und kann mit einem Bußgeld von bis zu 200 Euro geahndet werden. Außerdem besteht die Gefahr, dass das Fahrzeug vom städtischen Abschleppdienst abgeschleppt wird, was zusätzliche Kosten für die Rückholung vom Betriebshof nach sich ziehen würde.

Die Praktikten befinden sich noch in einer rechtlichen Grauzone

Wie bei anderen Verhaltensweisen, bei denen die Auslegung der Vorschriften nicht ganz eindeutig ist, ist das Urteil der Beamten entscheidend. Die Rechtsprechung tendiert zu der Auffassung, dass der öffentliche Raum nicht Gegenstand einer "vorübergehenden Aneignung" durch Privatpersonen sein kann, wodurch der Gedanke gestärkt wird, dass das Parklatzreservieren, auch wenn es nicht ausdrücklich verboten ist, mit dem allgemeinen Grundsatz der angemessenen Nutzung des öffentlichen Eigentums kollidiert.

Die Debatte über die Legitimität des Parkplatzreservierens geht über das rein Rechtliche hinaus und umfasst auch Fragen des Bürgersinns und der Koexistenz. Während einige Bürgerinnen und Bürger diese Praktiken als pragmatische Lösung für den Parkplatzmangel ansehen, empfinden andere sie als ein unsolidarisches Verhalten, das einige Nutzerinnen und Nutzer bei der Nutzung eines öffentlichen Raums privilegiert, der per Definition für alle zu gleichen Bedingungen zugänglich sein sollte.

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