Ein Gericht der Balearen hat einen Anwohner des Stadtteils Son Espanyol in Palma de Mallorca verurteilt, weil dieser einen privaten Brunnen auf einem anerkannten Kulturgut gebaut hatte. Bei dem Gelände handelt es sich um das hydraulische System Font de la Vila, das die Balearen-Hauptstadt mit Trinkwasser versorgt. Das Urteil umfasst eine Gefängnisstrafe von eineinhalb Jahren sowie eine Geldstrafe von insgesamt 3270 Euro.
Durch den Untergrund des Anwesens, das der Mann im Jahr 2018 gekauft hatte, verläuft der sogenannte Tunnel "Bouvy". Er ist Teil des Font de la Vila. Dieses Bewässerungssystem geht ursprünglich auf das 10. Jahrhundert zurück und der Tunnel wurde 1835 gebaut. Seit 1974 ist er im Besitz des städtischen Versorgungsunternehmens Emaya.
Der Tunnel ist mehr als zwei Kilometer lang
Entlang der 2370 Meter langen Tunnelstrecke gibt es mehrere Lüftungsschächte und Einstiegsöffnungen, die mit einem Emaya-Zeichen gekennzeichnet sind und den Zugang zum Stollen für Wartungsarbeiten ermöglichen. Diese Schächte müssen hermetisch verschlossen bleiben, um eine Verunreinigung des durch den Tunnel fließenden Trinkwassers zu verhindern. Auf jeder Seite des Grabens befindet sich ein fünf Meter breiter Schutzbereich.
Im Jahr 2019 führte der Nachbar die illegalen Arbeiten durch, die der Genehmigung durch die Denkmalschutzkommission des Inselrates von Mallorcas und der des Rathauses bedurft hätten. Der Richter entschied, dass der Angeklagte trotz Kenntnis all dieser historischen Besonderheiten und Einschränkungen den Schacht entfernte, um innerhalb des geschützten Bereichs einen Brunnen für den privaten Gebrauch zu bauen.
Anwohner war bereits mit Trinkwasser versorgt
Während des Gerichtsprozesses rechtfertigte der Mann sein Vorgehen damit, dass er den Emaya-Brunnen in einem sehr schlechten Zustand vorgefunden und beschlossen habe, den Brunnen dort als Zierde aufzustellen. Er bestritt, dass er ihn gebaut habe, um Wasser zu gewinnen, da das Grundstück bereits über zwei große Zisternen und eine regelmäßige Versorgung durch die Eigentümergemeinschaft verfüge. Das Gericht verurteilt ihn, weil er den Zählmechanismus von Emaya entfernt hat, obwohl es zu dem Schluss kommt, dass "die missbräuchliche Nutzung des Brunnens durch den Angeklagten nicht nachgewiesen werden konnte".
Das Urteil verpflichtet den Anwohner außerdem, den Schacht unter der Aufsicht von Emaya und dem Dienst für historisches Erbe des Inselrates wiederaufzubauen. Sollte er dies nicht tun, wird die Verwaltung die Arbeiten durchführen und ihm die Kosten in Rechnung stellen. Der Mann zahlte bereits 1700 Euro als Entschädigung an Emaya.