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EIFERSUCHTSDRAMA

Mann ausgespannt: Ex greift zum Teppichmesser und zerschneidet Nebenbuhlerin das Gesicht

Die Verurteilte zitierte ihr späteres Opfer in einen Park und zog dort unvermittelt die Tatwaffe. Jetzt folgte die Quittung: Vier Jahre Haft.

Der brutale Vorfall ereignete sich in Palmas Brennpunktviertel Correa. | A. Sepúlveda

| | Palma, Mallorca |

Eine 24-jährige Frau ist auf Mallorca zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden, nachdem sie eine Nebenbuhlerin mit einem Teppichmesser schwer verletzt hatte. Das inzwischen rechtskräftige Urteil des Strafgerichts in Palma verpflichtete die Täterin zudem zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von 12.772 Euro für die verursachten Verletzungen und bleibenden Schäden.

Der Vorfall ereignete sich nach Darstellung der MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora" im Juli vergangenen Jahres in Palmas Brennpunktviertel Corea. Auslöser war offenbar ein Streit in einer WhatsApp-Gruppe von Eltern einer nahegelegenen Schule. Das spätere Opfer hatte darin darum gebeten, ihren Lebenspartner in die Gruppe aufzunehmen. Das Pikante dabei: Der Mann war zuvor mit der späteren Angreiferin liiert. Den Gerichtsunterlagen zufolge schlug die jetzt Verurteilte ein Treffen in einem Park vor.

Dort soll die Angeklagte unvermittelt ein Teppichmesser gezogen und auf ihr Opfer eingestochen haben. "Ich dachte zunächst, sie hätte mir eine Ohrfeige gegeben, aber sie hatte mir bereits mit dem Cuttermesser in die Lippe geschnitten und das Blut strömte nur so heraus", sagte das Opfer vor Gericht aus. Die Frau erlitt zahlreiche tiefe Schnittwunden an Gesicht, Kopf, Armen und Knien, bis schließlich ihre Tante eingriff und sie ins Krankenhaus brachte.

Ein ermittelnder Polizeibeamter, der die Verletzte später auf der Intensivstation zur Befragung aufsuchte, sprach vor Gericht von schockierenden Szenen: "Fünf oder sechs Ärzte nähten gleichzeitig ihre Schnittwunden." Die Patientin habe kaum sprechen können, zudem sei aufgrund des hohen Blutverlusts eine Transfusion notwendig gewesen. Eine der Schnittwunden hätte eine Länge von 25 Zentimetern aufgewiesen.

Die Angeklagte bestritt die Vorwürfe und behauptete, das Opfer habe sie geschubst und "einen messerähnlichen Gegenstand" aus der Tasche gezogen. Sie räumte lediglich ein, die andere Frau gebissen und an den Haaren gezogen zu haben. Dieser Version des Tathergangs schenkte die Richterin jedoch keinen Glauben: "Es ist merkwürdlg, dass die Angeklagte selbst keine einzige Schnittwunde davontrug. Daraus lässt sich schließen, dass sie alleinig das Teppichmesser führte."

Im abschließenden Urteil hob die Richterin die extreme Gewalt der Tat hervor: "Die Szene war erschütternd, mit einer Blutlache und ausgerissenen Haaren." Ohne sofortige medizinische Hilfe hätte es laut Gericht "zu einem noch unglücklicheren Ausgang" kommen können. Einem ärztlichen Gutachten zufolge bleiben dem Opfer sichtbare Narben.

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