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Vorsicht, Falle!

Abzocke auf Mallorca: Restaurant verlangt Geld fürs Nicht-Bestellen einer Vorspeise

Auf Nachfrage beim Personal erhielt das Paar zunächst keine klare Erklärung. Ein Kellner, der kein Spanisch verstand, holte eine Kollegin hinzu

Das Restaurant verlangte von den Gästen zwei Euro, weil sie keine Vorspeise bestellt hatten. | Ultima Hora

| Pollença, Mallorca |

Ein Ehepaar erlebte am Sonntagmittag in Port de Pollença auf Mallorca eine unangenehme Überraschung: Beim Bezahlen ihrer Rechnung stellten sie fest, dass ihnen in einem Restaurant 2 Euro unter dem Posten "no starter" (keine Vorspeise) berechnet wurden. Das Paar hatte lediglich zwei Hauptgerichte (Lamm und Hähnchen), sowie und zwei Getränke bestellt.

Wie die Eheleute der spanischsprachigen Schwesterzeitung Ultima Hora berichteten, bemerkten sie erst nach dem Bezahlen den fragwürdigen Posten auf dem Ticket. Auf Nachfrage beim Personal erhielt das Paar zunächst keine klare Erklärung. Ein Kellner, der kein Spanisch verstand, holte eine Kollegin hinzu, die vermutete, dass die zwei Euro vielleicht für die Anzahl der Gäste oder die Mehrwertsteuer seien.

Nach eigenen Berechnungen und weiteren Rückfragen entschied die Mitarbeiterin schließlich, den Betrag zurückzuerstatten und entschuldigte sich: Da sie nicht genau wusste, wofür der Posten stand und ihr Chef nicht anwesend war, gab sie das Geld zurück.

"Es wirkt, als wolle man einfach abkassieren"

Die mallorquinischen Gäste zeigten sich enttäuscht und kritisierte die Praxis: "Es wirkt, als wolle man einfach abkassieren – sogar dafür, dass man keine Vorspeise bestellt." Auf der Speisekarte war kein Hinweis auf einen solchen Aufpreis zu finden.

Verbraucherschutzorganisationen weisen darauf hin, dass solche Gebühren nur erhoben werden dürfen, wenn sie Teil eines Menüs oder einer festgelegten Tarifpauschale sind. Auch ein Zuschlag für "Gedeck" oder "Service" – wie es zum Beispiel in Italien üblich ist – ist hierzulande nur dann erlaubt, wenn es eine spezifische regionale Regelung gibt und dies transparent kommuniziert wird.

Das Fazit: Gäste sollten Rechnungen immer genau prüfen und bei Unklarheiten nachfragen. Restaurants sind verpflichtet, Beschwerdeformulare bereitzustellen. Für eine erfolgreiche Reklamation ist es wichtig, den Kassenbon und mögliche weitere Beweise wie Fotos aufzubewahren.

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