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Kriminalität am Ballermann

An der Playa de Palma: Mann sticht niederländischem Urlauber in den Rücken

Zuvor sollen sich beide Parteien bereits in einem Lokal in die Haare gekommen sein. Der Festgenommene ist für die Behörden kein unbeschriebenes Blatt.

Die mutmaßliche Tatwaffe konnte die Polizei sicherstellen | Foto: Policía Nacional

| Palma, Mallorca |

Die Nationalpolizei hat auf Mallorca einen 29-jährigen Senegalesen festgenommen, der einen jungen Niederländer an der Playa de Palma niedergestochen haben soll. Dem Verdächtigen wird versuchter Totschlag vorgeworfen. Er soll in den kommenden Stunden einem Haftrichter vorgeführt werden.

Der Vorfall ereignete sich laut MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora" in der Nacht zum vergangenen Dienstag in einem Lokal der bekannten Touristenmeile. Nach Angaben der Polizei hatte der Tatverdächtige zuvor Gäste und Personal des Lokals belästigt. Als Mitarbeiter ihn nach einem Handgemenge hinauswarfen, soll er sie mit einem spitzen Gegenstand bedroht haben.

Obwohl der Mann sich vom Lokal entfernte, sollen ihn mehrere Lokalgäste verfolgt haben. Warum diese versucht haben sollen, ihn festzuhalten, ist derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen. Auf der Straße sei es zu Handgreiflichkeiten zwischen den zwei Parteien gekommen, so die Lokalzeitung.

Dabei soll der Festgenommene eine Schere gezogen und einem Kontrahenten in den Rücken gestochen haben. Das niederländische Opfer erlitt dabei eine Lungenperforation und musste mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus Son Espases eingeliefert werden, wo es weiterhin behandelt wird.

Eine Streife der Spezialeinheit GOR leistete am Tatort Erste Hilfe und versorgte die Stichwunde, bis der Rettungswagen eintraf. Ein Zeuge soll den Beamten Hinweise zur Fluchtrichtung des Täters gegeben haben. Dieser konnte kurz darauf festgenommen werden. Die Tatwaffe konnte sichergestellt werden, dieser soll der Tatverdächtige auf seiner Flucht weggeworfen haben.

Die Mordkommission der Nationalpolizei hat die Ermittlungen übernommen. Der Festgenommene soll den Behörden bereits durch mehrere Vorstrafen bekannt sein.

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