An Mallorcas Traumstrand Es Trenc wird es in absehbarer Zeit kein neues Hotel geben. Der Oberste Balearische Gerichtshof wies eine entsprechende Klage eines Investors jetzt ab. Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung des Inselrats aus dem Jahr 2023, mit der die betreffenden Grundstücke in Sa Ràpita ihre Baurechte verloren hatten.
Die Projektentwickler hatten gegen diese Rückstufung der Flächen geklagt und eine Neuklassifizierung als área de desarollo urbano (städtisches Entwicklungsgebiet) gefordert. Das Gericht stellte jedoch klar, dass bereits das balearische Städtebaugesetz (Llei d’Urbanisme de les Illes Balears, LUIB)von 2018 den betroffenen Grundstücken die Bauberechtigung entzogen habe – unabhängig von späteren Änderungen am Raumordnungsplan Plan Territorial. Die fraglichen Terrains liegen nur wenige Meter vom geschützten Naturpark Es Trenc-Salobrar entfernt.
Das Hotelprojekt sorgt seit über einem Jahrzehnt für Kontroversen auf Mallorca. 2012 bildeten rund 15.000 Menschen eine vier Kilometer lange Menschenkette zwischen Sa Ràpita und Es Trenc, um gegen den geplanten Bau eines Hotels mit mehr als 1.200 Betten und einem Golfplatz zu protestieren. Damals hatte der konservativ regierte Inselrat zunächst eine Korrektur des Raumordnungsplans genehmigt, die das Projekt ermöglicht hätte. Diese Entscheidung wurde jedoch ein Jahr später vom Gericht für nichtig erklärt.
"Wir sind zufrieden mit dieser Entscheidung", kommentierte die ehemalige Inselratschefin und derzeitige Oppositionsführerin Catalina Cladera (Sozialdemokraten, PSOE) gegenüber der MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora" das Urteil. Sie hatte als frühere Präsidentin des Inselrats die nun bestätigte Planänderung mit vorangetrieben. Die Entscheidung sei "ein Aufatmen für das Allgemeininteresse", da es darum gehe, "eine unberührte Landschaft zu retten".
Die Sozialisten sowie die beiden Linksparteien Més und Podemos hatten 2023 gemeinsam die Rückstufung der Grundstücke durchgesetzt. Cladera warf der aktuell konservativen Inselregierung vor, in Umweltfragen eine widersprüchliche Politik zu verfolgen. Die Projektentwickler können gegen das Urteil noch Einspruch einlegen.